Stadt greift durch
Bis zu 10.000 Euro Zwangsgeld für bekannte Klimakleber in Passau

05.04.2023 | Stand 25.10.2023, 11:08 Uhr

Klimakleber blockierten unter anderem den Ludwigsplatz. −Foto: lam

„Straßenblockaden werden nicht toleriert“ – mit dieser Ankündigung hat die Stadt Passau am Mittwoch ein „Verbot verkehrsfremder Nutzungen des Straßenraums“ bekannt gemacht. Klimaklebern droht in Passau nun ein Zwangsgeld zwischen 5000 und 10.000 Euro.



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Nach wie vor komme es im Stadtgebiet zu Aktionen von Straßenblockierern im Zusammenhang mit Klimaprotesten, stellt die Stadt in einer Mitteilung fest. Die Aktionen der Klimakleber führten zu erheblichen Behinderungen auf kritischen Zufahrtsstraßen und Verkehrswegen, insbesondere auf den Hauptverkehrsrouten. „Da es sich gezeigt hat, dass hier regelmäßig nahezu die gleichen, meist auswärtig lebenden Personen agieren, wird für 20 Personen ein mit einer Zwangsgeldandrohung verbundenes Verbot verkehrsfremder Nutzungen des Straßenraums ausgesprochen“, gibt das Rathaus bekannt. Bereits Mitte März hatte die Stadt eine „Allgemeinverfügung gegen Straßenblockierer“ erlassen, die zunächst bis zum 18. April gilt.

Dupper: „Gruppe größtenteils reisender Störaktivisten“



In einer Stellungnahme erklärt OB Jürgen Dupper: „Eine Gruppe größtenteils reisender Störaktivisten hat es sich zum Ziel gesetzt, die topografische Sondersituation unserer Stadt auszunutzen und regelmäßig die legitime Mobilität der hier lebenden Menschen zu beeinträchtigen. Ich bin den Verkehrsteilnehmern sehr dankbar, dass sie bislang in solchen Situationen stets besonnen reagiert haben. Wie bei jeder anderen ordnungsrechtlichen Störung auch, ergreift die Stadt Passau die notwendigen Maßnahmen, um die öffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten.“

In Passau gebe es viele zulässige Formen, Proteste und Demonstrationen zu organisieren. Klebeaktionen auf einer öffentlichen Straße oder anderweitige Blockaden eigneten sich laut Mitteilung der Stadt aber nicht als klimapolitischer Protest, sondern stellten eine unangebrachte Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dar.

Rettungseinsätze werdend durch Aktionen erschwert



Bis dato zählte die Stadt sieben Blockaden seit Juni 2022. Regelmäßig würden Menschen, die sich auf dem Arbeitsweg befinden, Arzttermine wahrnehmen müssen oder andere, meist berechtigte Anliegen haben, am Alltagsverkehr teilzunehmen, in einem unvertretbaren Maße beeinträchtigt. Rettungseinsätze würden durch die mit den Aktionen in der Regel verbundenen Stauungen oftmals erschwert.

Die Stadt werde derartige unangemeldete Aktionen nicht tolerieren, kündigt das Rathaus an. Durch die Androhung von Zwangsgeldern an sämtliche Straßenblockierer nutze die Stadt eine Vorgehensweise, die in dieser Konsequenz bislang wohl noch nirgends angewendet worden sei.

Zwangsgeld sei dabei ein probates Mittel, zumal es mehrfach fällig werden kann. Die Stadt Passau spricht für alle Personen, die bislang mindestens einmal an einer derartigen Straßenblockade teilgenommen haben, zusätzlich ein Verbot verkehrsfremder Nutzungen des Straßenraums aus. Inhaltlich bedeute dies, dass den betroffenen Personen untersagt ist, sich auf bestimmten Verkehrswegen aufzuhalten, um dadurch den Verkehrsfluss zu hemmen. Die betroffenen Straßenzüge sind mit dem Geltungsbereich der bereits erlassenen Allgemeinverfügung identisch. Bei zukünftigen Zuwiderhandlungen wird ein hohes Zwangsgeld fällig, das zunächst zwischen 5000 und 10.000 Euro liegen wird.