Tritt um Mitternacht in Kraft
Schlag gegen Klimakleber: Stadt Passau erlässt Allgemeinverfügung

13.03.2023 | Stand 17.09.2023, 1:03 Uhr

Wird künftig härter bestraft, wer sich an neuralgischen Punkten wie hier am Ludwigsplatz festklebt. Das regelt eine neue Allgemeinverfügung, die jetzt in Kraft tritt. −Foto: Archiv Lampelsdorfer

Passau glaubt, ein Lösungsmittel gegen die Klimakleber gefunden zu haben. Nachdem sich Aktivisten mehrmals auf Straßen festgeklebt und Hauptverkehrsrouten lahmgelegt hatten, hat die Stadt nun eine „Allgemeinverfügung gegen Straßenblockierer“ erlassen.



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Das gab Oberbürgermeister Jürgen Dupper am Montagnachmittag in der Stadtratssitzung bekannt. Wie das Rathaus zeitgleich in einer Presseaussendung mitteilte, heißt das: Es wurde eine „Allgemeinverfügung zur Regulierung nicht angezeigter Versammlungen in Form von Straßenblockaden im Zusammenhang mit Klimaprotesten auf bestimmten Straßen in der Stadt Passau“ erlassen.

Und das sind Straßen, die Klimakleber künftig meiden sollen:
• Neuburger Straße
• Leonhard-Paminger-Straße
• Kleiner Exerzierplatz über Lupingäßchen bis Nikolastraße sowie Augustinergasse
• Nikolastraße
• Ludwigsplatz
• Innstraße
• Gottfried-Schäffer-Straße
• Marienbrücke
• Mariahilfstraße/Neutorgraben/Schmiedgasse/Kapuzinerstraße/Wiener Straße
• Franz-Josef-Strauß-Brücke
• Am Schanzl/Schanzlbrücke
• Angerstraße/Parkstraße/Eggendobl (Bundesstraße 12)
• Ilzbrücke/Ilzdurchbrüche einschließlich Kreuzung zur Freyunger Straße/Obernzeller Straße
• Spitalhofstraße ab Kreuzung Danziger Straße bis nach Einmündung Stelzhamer Straße („Auerbacher Stachus“)
• Danziger Straße

Demnach sind im Stadtgebiet Klimaproteste auf den genannten Straßen nicht zugelassen, „wenn sich mindestens ein Teilnehmer fest mit der Fahrbahn oder an Gegenständen auf der Fahrbahn von Straßen (zum Beispiel durch Ankleben, Einbetonieren, Anketten) verbindet, oder mindestens ein Teilnehmer sich auf die Fahrbahn begibt, sodass ein Fahrzeug deshalb stehen bleibt und mindestens ein weiteres, dahinter befindliches Fahrzeug aufgrund des ersten, stehen gebliebenen Fahrzeugs an der Weiterfahrt gehindert ist.“ Außerdem: „Wenn die Anzeige- und Mitteilungspflicht nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz nicht eingehalten ist.“

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Festlegung basiere auf Lagebewertung von Polizei und Rettern



Die Stadt Passau hat sich genau angeschaut, welche Straßenzüge geschützt werden sollen. Die Festlegung basiere auf einer Lagebewertung durch die Polizei, die Feuerwehr, den Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Passau sowie die Stadt Passau selbst.

Wie berichtet, hatten die Klimakleber bei ihrer jüngsten Aktion den Kreisverkehr an der Leonhard-Paminger-Straße blockiert. Nicht auszudenken, was das für Konsequenzen haben könnte, wenn im Ernstfall dadurch die Feuerwehr-Hauptwache nicht ausrücken könnte. Außerdem handelt es sich dabei um einen wichtigen Knotenpunkt auf dem Weg zum Klinikum. Demnach rechtfertigt das Rathaus die Allgemeinverfügung, dass sie „im Sinne der präventiven Gefahrenabwehr erfolge, auf nicht angezeigte, aber anzeigefähige Versammlungsgeschehen zu reagieren und widerrechtliche Blockaden schneller aufzulösen“.

Die Allgemeinverfügung tritt heute um Mitternacht in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 18. April 2023.

− red