Deggendorf
Kommentar auf Facebookseite der Deggendorfer AfD: Geldstrafe

21.03.2019 | Stand 18.09.2023, 3:33 Uhr

Das Deggendorfer Amtsgericht verhandelt über eine Vielzahl von Einsprüchen gegen Strafbefehle im Zusammenhang mit Volksverhetzung. Auslöser war ein Video über eine Demo, das die AfD-Kreisvorsitzende im Bayerischen Landtag, Katrin Ebner-Steiner, gemacht und auf Facebook geteilt hatte. −Foto: Archiv/Binder

Das Deggendorfer Amtsgericht ist mit der strafrechtlichen Aufarbeitung der Facebook-Kommentare zu einem Video beschäftigt, das die AfD-Fraktionsvorsitzende im Bayerischen Landtag, Katrin Ebner-Steiner von einer Flüchtlings-Demo am 20. Dezember 2017 gemacht und auf ihrer Facebook-Seite geteilt hat. Es rief zahlreiche volksverhetzende Kommentare und Hassbotschaften hervor. Die Kriminalpolizei Straubing hat te 246 Tatverdächtige aus dem In- und Ausland ermittelt. Die Deggendorfer Staatsanwaltschaft hat eine Reihe von Strafbefehlsverfahren eingeleitet. Einsprüche der Betroffenen dagegen werden nach und nach abgearbeitet. Auf dem Sitzungsplan des Gerichts standen am Donnerstag fünf solcher Verfahren.

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Zwei Verhandlungen waren im Vorfeld abgesetzt worden, weil die Angeklagten ihre Einsprüche zurückgezogen hatten, ein Beschuldigter erschien nicht zum Gerichtstermin, worauf der Strafbefehl rechtskräftig wurde, der vierte ließ über seinen Anwalt mitteilen, dass er aus Krankheitsgründen nicht reisefähig sei. Blieb ein 62-jähriger Rentner aus dem sächsischen Klingenthal. Ihm warf Oberstaatsanwalt Oliver Baumgartner vor, das Video über die Demo folgendermaßen kommentiert zu haben: "Schmeißt das Gesindel doch endlich raus. Sollen sie mit ihren Schlauchbooten nach Hause fahren." Das Gericht verhängte letztlich eine niedrigere Tagessatzhöhe als im STrafbefehl. Es blieb eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu 25 Euro.

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