Nachdem bei einem 48-jährigen Landwirt in Rimsting am Chiemsee im Mai insgesamt 33 tote und 89 verwahrloste Rinder entdeckt worden sind, hat die Staatsanwaltschaft Traunstein jetzt Anklage erhoben. Verhandelt werden soll der Fall am Schöffengericht in Rosenheim, das Gefängnisstrafen zwischen zwei und vier Jahren aussprechen kann, zudem will die Staatsanwaltschaft ein Tierhalteverbot erreichen. Die Anklage betont, dass die Tiere in dem Stall sehr gelitten haben müssen, vermutlich wochen- oder monatelang schlecht versorgt worden sind und keine „Möglichkeit hatten, aus der Situation zu entfliehen.“