„Tragödie für alle Beteiligten“
Junger Deggendorfer der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen

18.03.2024 | Stand 18.03.2024, 19:56 Uhr

„Wir haben heute einen sehr traurigen Fall zu verhandeln.“ Mit diesen Worten eröffnete Richter Anton Donaubauer am Montag die Sitzung des Jugendschöffengerichts des Deggendorfer Amtsgerichts.



Der Richter sprach dabei einen tragischen Verkehrsunfall an, der sich am 30. Juli 2022 nahe Heiming bei Schwanenkirchen ereignet hat. Auf der Anklagebank saß der heute 19-Jährige, der das Unfallfahrzeug gelenkt hatte. Er wurde bei dem Unfall schwer verletzt, ebenso sein Beifahrer. Dieser starb wenige Tage später im Krankenhaus an den Folgen des Unfalls. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: fahrlässige Tötung. Aufgrund überhöhter Geschwindigkeit soll der junge Mann in einer langgezogenen Linkskurve die Beherrschung über seinen BMW 316 verloren haben. Das Auto sei zunächst ins Bankett und im Anschluss ins Schleudern geraten. Nach mehreren Überschlägen kam das Auto auf dem Dach zum Liegen. Dieser Verlauf ging aus einem unfallanalytischen Gutachten eines Dekra-Sachverständigen hervor. Demnach muss der Fahrer auf der Strecke, auf der 100 km/h erlaubt sind, mit einer Geschwindigkeit von 121 bis 139 km/h unterwegs gewesen sein.

Zum Unfallzeitpunkt erst seit drei Wochen im Besitz des Führerscheins



Der Angeklagte räumte über seinen Verteidiger ein, zu schnell gefahren zu sein. Er habe wohl sein fahrerisches Können überschätzt, so der Anwalt. Sein Mandant sei zum Zeitpunkt des Unfalls 18 Jahre und 22 Tage alt gewesen, habe den Führerschein gerade mal drei Wochen besessen.

Im Zuge der Beweisaufnahme verlas Richter Anton Donaubauer das Ergebnis einer Blutanalyse: 0,00 Promille. Demnach sei der Fahrer zum Unfallzeitpunkt vollkommen nüchtern gewesen. Technische Probleme habe der Gutachter am Unfallfahrzeug keine mehr erkennen können, Fahrer wie Beifahrer seien angeschnallt gewesen.

In einer Einschätzung der Jugendgerichtshilfe waren dem Angeklagten Reifeverzögerungen zugestanden worden, weshalb Jugendstrafrecht anzuwenden sei. Als Zeuge bestätigte ein Polizeibeamter, der bei dem Unfall vor Ort war, dass der Angeklagte, selbst schwer verletzt, noch versucht haben soll, Erste Hilfe zu leisten.

Am Ende der Beweisaufnahme sah sich die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage bestätigt und forderte eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung mit einer Geldauflage von 3000 Euro. Eine höhere Strafe, 4000 Euro und ein Fahrverbot, forderte der Anwalt der Mutter des Unfallopfers, die als Nebenklägerin auftrat. Der Verteidiger sah eine Auflage von einem Monatsnettogehalt als angemessen an.

Nach kurzer Beratung mit den beiden Schöffen verkündete Richter Anton Donaubauer das Urteil: Der Angeklagte habe sich der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht. Er muss 2000 Euro an die Opferschutzvereinigung „Der Weiße Ring“ zahlen sowie die Kosten des Verfahrens und auch der Nebenklage tragen.

„Ein Auto ist im Straßenverkehr eine Waffe, wenn man es falsch einsetzt“, mahnte Donaubauer. „Wenn ich Beifahrer dabeihabe, dann trage ich auch für diesen Verantwortung“, so der Richter weiter. Dem 19-Jährigen und den Hinterbliebenen des Unfallopfers empfahl er, das Geschehene gemeinsam aufzuarbeiten. „Dieser Fall ist eine Tragödie für alle Beteiligten“, so Donaubauer.