Von der Regierung genehmigt
Grünes Licht für den sechsstreifigen Ausbau der A8 Rosenheim – Salzburg

28.02.2024 | Stand 28.02.2024, 13:13 Uhr

Der sechsstreifige Ausbau der A8 Rosenheim – Salzburg zwischen Achenmühle und dem Bernauer Berg wurde von der Regierung von Oberbayern genehmigt. − Symbolbild: Jan Woitas/zb/dpa

Der sechsstreifige Ausbau der A8 Rosenheim – Salzburg zwischen Achenmühle und dem Bernauer Berg wurde von der Regierung von Oberbayern genehmigt.



Wie die Regierung in einer Pressemitteilung erklärt, ist das Ziel des Ausbaus, die Leistungsfähigkeit sowie die Verkehrsqualität und -sicherheit für den großräumigen und überregionalen Verkehr auf dieser wichtigen Straßenverbindung zu erhöhen und den Immissionsschutz zu verbessern. Im Rahmen des Ausbaus werden auch die Anschlussstelle Frasdorf um- sowie die Prientalbrücke neu gebaut.

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Verkehrsbehinderungen können weitestgehend vermieden werden, da die bestehende Trasse am Bernauer Berg bereits sechs Fahrstreifen (ohne Standstreifen) hat und somit keine Fahrstreifen gesperrt werden müssen. Das rund 7,8 Kilometer lange Teilstück des Ausbaus beginnt in Höhe der Ortschaften Unteracherting / Daxa und schließt bei Hötzing / Gröben an den weiteren Planungsabschnitt zwischen Bernauer Berg und der Anschlussstelle Felden an, so die Regierung von Oberbayern.

Sämtliche Stellungnahmen geprüft



Insgesamt hat die Regierung während des Verfahrens die Stellungnahmen von 31 Behörden, weiteren Trägern öffentlicher Belange und anerkannten Umweltvereinigungen sowie mehrere Hundert Einwendungen von Privatpersonen geprüft und berücksichtigt, soweit möglich. Dabei ging es um Eingriffe in Natur und Landschaft, Gewässer- und Immissionsschutz und die Inanspruchnahme privater Grundstücke. Zum Ausgleich der Beeinträchtigung von Natur und Landschaft werden laut Regierung naturschutz- und waldfachliche Kompensationsmaßnahmen auf einer Fläche von insgesamt 27 Hektar durchgeführt.

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Zwei Wochen lang liegt nun der Planfeststellungsbeschluss in den Gemeinden Raubling, Neubeuern, Rohrdorf, Frasdorf, Flintsbach am Inn und Nußdorf am Inn zur Einsicht aus. Er ist zudem ab Sonntag hier abrufbar. Soweit keine Klagen erhoben werden, wird der Planfeststellungsbeschluss nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist bestandskräftig. Die Umsetzung der Ausbaumaßnahmen obliegt der Autobahn GmbH des Bundes.

− kl