Brennpunkt
Verwaltungsgericht erklärt Videoüberwachung im Klostergarten in Passau für rechtswidrig

06.06.2023 | Stand 14.09.2023, 23:47 Uhr

Zehn Kameras haben bislang den Klostergarten überwacht. Nun sind sie verhängt. −Foto: Stiepan

In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht in Regensburg seine Klage 2019 noch abgewiesen, die zweite Instanz – der Bayerische Verwaltungsgerichtshof – hat Linken-Stadtrat Josef Ilsanker nun recht gegeben: Die Videoüberwachung im Klostergarten in Passau ist rechtswidrig.



Auf Wunsch der Polizei, die den Klostergarten insbesondere in den Sommermonaten als polizeilichen Brennpunkt ansah, beschloss der Stadtrat im Jahr 2018 die Installation einer Überwachungsanlage mit zehn fest installierten Kameras, die 19 Stunden am Tag das Areal aufzeichnen.

Ilsanker, so steht es in einer Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtshof, habe einen Anspruch auf Unterlassung, weil die Voraussetzungen für eine Überwachung des Klostergartens als öffentliche Einrichtung der Stadt nicht vorlägen. Die Videoüberwachung sei
zur Erreichung des beabsichtigten Zwecks weder erforderlich noch geeignet. Die Stadt Passau habe die für eine Videoüberwachung erforderliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit der sich im Klostergarten aufhaltenden Personen oder für die öffentliche Einrichtung selbst nicht nachweisen können. Ilsanker werde also durch die Kameras in seinem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.

Vier Jahre lang beobachtet



„Das hat 500.000 Euro gekostet und war nicht gerechtfertigt“, sagte Ilsanker gegenüber der PNP. „Die Menschen wurden vier Jahre lang beobachtet, obwohl es nicht rechtens ist.Dass hier mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird, ist jetzt schwarz auf weiß belegt. Ich bin froh, dass die Gesellschaft für Freiheitsrechte mich beraten und ermutigt hat, in die nächste Instanz zu gehen, auch wenn es lange gedauert hat.“

Eine Revision ließ das Gericht nicht zu, die Stadt kann jedoch innerhalb eines Monats Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht einlegen. „Ich bin aber guter Dinge, dass ich auch gewinnen würde, wenn die Stadt es weiter forcieren würde“, sagt Ilsanker. „Ich hoffe nur, das es dann schneller geht. Ich erwarte auf jeden Fall, dass die Kameras jetzt abgeschaltet werden, weil ich als Kläger recht bekommen habe. Jetzt müssen wir endlich eine richtige Debatte führen, wie man die Probleme, die es gibt, angemessen lösen kann.“

Auf Anfrage der PNP gab die Stadtverwaltung folgendes Statement ab: „Wir können Ihnen mitteilen, dass die Stadt Passau das Urteil des BayVGH zur Videoüberwachung im Passauer Klostergarten erhalten hat und wir uns dieses mit der Begründung genau ansehen werden. Anschließend wird in aller Ruhe entschieden, wie wir mit der Sache weitermachen. Auch wird der Stadtrat in die weitere Vorgehensweise miteinbezogen, da dieser den entsprechenden Beschluss für die Videoüberwachung im Klostergarten gefasst hat.“ Auf die Nachfrage, ob die Kameras nun in Folge des Urteils bereits ausgeschaltet sind, hieß es aus dem Rathaus: „Derzeit läuft die Alte Dult, die Kameras sind derzeit also ohnehin bis Sonntag ausgeschaltet.“ Mehr könne die Stadt im Moment nicht dazu sagen.

− jmu