Lange Haftstrafe
Prozess um ICE-Messerattacke von Seubersdorf: Urteil ist gefallen

23.12.2022 | Stand 17.09.2023, 6:58 Uhr

Der Angeklagte (3.v.l.) steht zusammen mit Polizeibeamten und seinen Anwälten Martin Gelbricht (l) und Maximilian Bär (2.v.l. verdeckt) im Verhandlungssaal. Vorm Oberlandesgericht München verurteilte den 28-Jährigen zu einer langen Freiheitsstrafe verurteilt. −Foto: Sven Hoppe/dpa

In einem ICE von Passau nach Nürnberg hat ein Mann bei Seubersdorf (Landkreis Neumarkt) mit einem Messer auf vier Reisende eingestochen, die Bundesanwaltschaft ging von einem radikal-islamistischen Motiv aus. Nun ist das Urteil gefallen.



Das Oberlandesgericht München sprach den 28-jährigen Angeklagten, der zuletzt in Passau gewohnt hatte, am Freitag unter anderem des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt. Er hatte im November vergangenen Jahres in einem ICE auf der Fahrt nach Nürnberg vier Männer mit einem Messer angegriffen und drei von ihnen dabei schwer verletzt.

Gericht schließt psychische Erkrankung aus



Die Frage nach einem möglichen dschihadistischen Hintergrund und einer eventuellen psychischen Erkrankung des in Syrien aufgewachsenen palästinensischen Volksangehörigen hatte im Zentrum des zweimonatigen Prozesses in München gestanden. Die Richter folgten nun der Einschätzung der beauftragten Sachverständigen und schlossen eine psychische Erkrankung zum Tatzeitpunkt aus.

Was am 6. November 2021 geschehen war, blieb im Prozess unstrittig: In einem ICE auf der Fahrt nach Nürnberg hatte der damals 27-Jährige vier Männer mit einem Messer angegriffen, drei erlitten schwere Verletzungen. Uneinig waren sich Kläger und Verteidiger aber hinsichtlich der Frage, ob es sich um die Tat eines Dschihadisten oder die eines psychisch Kranken handelte.

Die Bundesanwaltschaft war von einem radikal-islamistischen Hintergrund der Tat ausgegangen und hatte im Schlussplädoyer vergangene Woche eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Die Anwälte der Opfer, die in dem Prozess als Nebenkläger auftraten, schlossen sich der Forderung an.

Verteidigung: „Unser Mandant ist krank“



Die Verteidigung sieht in ihrem Mandanten hingegen einen schuldunfähigen, paranoid Schizophrenen und plädierte für einen Freispruch und eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. „Unser Mandant ist krank, unser Mandant muss behandelt werden, und unser Mandant ist kein Terrorist“, sagte Verteidiger Maximilian Bär in seinem Schlussplädoyer. Der Mann habe sich verfolgt und überwacht gefühlt.

Unmittelbar nach der Tat erklärte er gegenüber der Polizei, dass er krank sei. Zu dem Ergebnis sei auch die erste Beurteilung eines Gerichtspsychiaters gekommen, weshalb sein Mandant nach der Festnahme zuerst rund zwei Monate in eine Klinik gekommen sei, argumentierte der Verteidiger.

Nach Ansicht der Bundesanwälte simulierte der Mann eine psychische Krankheit jedoch nur. Die blutige Tat habe er „im Zustand voller Schuldfähigkeit“ begangen und damit seinen Beitrag zum weltweiten Dschihad leisten wollen, sagte Bundesanwältin Silke Ritzert in ihrem Plädoyer. Auch drei psychiatrische Gutachter waren sich im Prozess einig, dass der Mann nicht psychisch krank sei.

− dpa/cav