Hasch-Kekse und THC-Gummibärchen
Im Ausland legal, hierzulande nicht: Österreicher hatte Cannabis-Süßigkeiten dabei

15.03.2023 | Stand 17.09.2023, 0:58 Uhr

Süßigkeiten wie diese THC-Gummibärchen sind in Deutschland verboten und dürfen auch bei der Durchreise nicht mitgeführt werden. −Foto: GPI Passau

Ein Reiseproviant der besonderen Art fiel Beamten der Passauer Grenzpolizei in einem Fernzug von Wien nach Plattling auf. Cannabis-Süßigkeiten bleiben für den Fahrgast aus Österreich nicht ohne Folgen - auch wenn sie im Ausland legal erworben wurden.



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Bahnfahnder der Grenzpolizeiinspektion Passau überprüften am Dienstagabend gegen 19 Uhr in einem Fernreisezug Richtung Plattling einen 27-jährgen Fahrgast aus Wien. Im Reisegepäck des jungen Mannes fanden die Beamten ungewöhnliche Süßwaren, neben zwei Haschisch-Brownies hatte der 27-Jährige noch eine Packung mit THC-haltigen Gummibärchen im Gepäck.

Die unter das Betäubungsmittelgesetz fallenden Rauschmittel wurden sichergestellt und der Besitzer angezeigt. Im Ausland sind solche Artikel oft legal erhältlich - in Tschechien sehr beliebt ist beispielsweise der frei verkäufliche Wodka „White Widow“ mit einer eingelegten Cannabis-Blüte. Doch die Polizei weist regelmäßig darauf hin, dass aufgrund des unterschiedlichen THC-Grenzwerts in beiden Ländern ein Mitbringen als Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und Drogenschmuggel geahndet werden kann.

− red/lai/ce