Mainkofen/Deggendorf
Geiselnahme am Bezirksklinikum: Täter vor Gericht

13.06.2019 | Stand 18.09.2023, 3:46 Uhr

Mehrere Beamte eines Sondereinsatzkommandos hielten während der Geiselnahme am Bezirksklinikum Mitte Januar, die sich über Stunden hinzog, die Stellung. −F.: Archiv Binder

Ab Montag, 15. Juli, muss sich ein 31 Jahre alter Mann vor der Ersten Strafkammer des Landgerichts Deggendorf wegen des Vorwurfs der Geiselnahme und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verantworten. Dies teilte das Gericht am Donnerstag mit.

Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Deggendorf soll der Beschuldigte, der zu diesem Zeitpunkt im Bezirksklinikum Mainkofen untergebracht war, Mitte Januar 2019 gegenüber dem Pflegepersonal den Wunsch geäußert haben, die Station zu verlassen, wobei er in jeder Hand ein Tafelmesser gehalten haben soll. Weder das Pflegepersonal noch die letztlich hinzugerufenen Polizisten konnten den Beschuldigten laut Anklage dazu bewegen, die Messer wegzulegen.

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"Der Beschuldigte soll sich daraufhin in ein angrenzendes Patientenzimmer begeben, eine Mitpatientin unter Vorhalten der Messer in seine Gewalt gebracht und gedroht haben, diese zu verletzen", heißt es in der Pressemitteilung. Nach etwa drei Stunden drangen Spezialkräfte des Sondereinsatzkommandos in das Zimmer ein; der Beschuldigte soll dabei versucht haben, sich der Festnahme zu entziehen.

Die Staatsanwaltschaft geht nach Einholung eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens davon aus, dass der Beschuldigte an einer Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis leidet. Bei Begehung der ihm vorgeworfenen Taten soll der Beschuldigte im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt haben: Die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit des Beschuldigten soll nicht ausschließbar aufgehoben gewesen sein, jedenfalls soll nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft die Fähigkeit des Beschuldigten, das Unrecht seiner Handlungen einzusehen und dieser Einsicht entsprechend zu handeln, erheblich eingeschränkt gewesen sein.

Das Gericht wird deshalb im Rahmen eines sogenannten Sicherungsverfahrens zu prüfen haben, ob zum Schutz der Allgemeinheit die Unterbringung des Beschuldigten in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses anzuordnen sein wird. Die Verhandlung beginnt am 15. Juli um 9 Uhr. Es sollen acht Zeugen und ein Sachverständiger gehört werden.

− pz