Hengersberg
Leiharbeit vom Tisch: Gekündigter Mitarbeiter wird wieder eingestellt

28.02.2019 | Stand 18.09.2023, 3:30 Uhr

Daniel Linke zeigt seinen Arbeitsvertrag. Webasto hat ihn befristet bis zum 31. Juli wieder eingestellt. −Foto: Roland Binder

Webasto stellt Daniel Linke wieder ein. Am Mittwoch hat er seinen bis 31. Juli befristeten Arbeitsvertrag unterschrieben. Damit nimmt für den 46-Jährigen der Wirbel um seine betriebsbedingte Kündigung und ein anschließendes Leiharbeits-Angebot für seine alte Firma vorerst ein glückliches Ende.

Mehr dazu:
- Gekündigter Mitarbeiter soll als Leiharbeiter zurück auf seine Stelle
- Verlagerung: Webasto stellt in Hengersberg über 180 Stellen in Frage
- Enttäuschung nach Webasto-Sozialplan: 160 Personen betroffen

Der Fall hatte nach der Berichterstattung in der Deggendorfer Zeitung bundesweit Empörung ausgelöst. Webasto hatte Linke und anderen Mitarbeitern mit Verweis auf auslaufende Kundenprojekte und Produktionsverlagerungen in die Slowakei zum 31. Dezember betriebsbedingt gekündigt. Wenig später bekam er von der Arbeitsagentur den Vermittlungsvorschlag, über eine Leiharbeitsfirma für weniger Lohn wieder in Hengersberg anzufangen. Für Linke, der elf Jahre am Cabrio-Standort gearbeitet hatte, ein Schlag ins Gesicht. Doch er ist nicht nachtragend: "Ich bin glücklich, dass ich jetzt zu den alten Konditionen wieder bei Webasto anfangen kann", kommentierte er seinen überraschenden Wiedereinstieg. Ab 1. März wird der 46-Jährige wieder als Montierer am Band stehen. Zwar sei das Arbeitsverhältnis bis 31. Juli befristet, "aber damit ist jetzt erst einmal eine gewisse Zeit abgefedert."

Das sagt Webasto zu dem Fall

Webasto hat zu dem Vorfall gegenüber der DZ noch einmal ausführlich Stellung bezogen. "Wir weisen die Vorwürfe, wir würden betriebsbedingt gekündigte Mitarbeiter über Zeitarbeitsfirmen zu einem geringeren Arbeitsentgelt weiterbeschäftigen wollen, entschieden zurück. Das widerspräche nicht nur unserem Verantwortungsbewusstsein als Arbeitgeber und unseren Unternehmenswerten, sondern wäre auch formal gar nicht möglich", so eine Unternehmenssprecherin. Sie bezieht sich dabei unter anderem auf die so genannte Drehtürklausel im Arbeitnehmerüberlassungsgetz, wonach ein gekündigter Mitarbeiter binnen einer Frist von sechs Monaten nicht als Leihkraft zurück ins Unternehmen darf. Der Sozialplan, den die Firma im Rahmen der Kündigungen 2018 gemeinsam mit dem Betriebsrat vereinbart habe, gehe weit über das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz hinaus: "Er enthält die Regelung, dass betriebsbedingt gekündigte Mitarbeiter innerhalb von drei Jahren zum gleichen Arbeitsentgelt wieder direkt von Webasto eingestellt werden können. Diese Vereinbarung ist für uns bindend (...) Dass eine dieser Firmen über die Agentur für Arbeit einem unserer ehemaligen Mitarbeiter ein Angebot vorlegt, war uns vorab nicht bekannt. Ein Vertrag zwischen dem Zeitarbeitsunternehmen und dem ehemaligen Kollegen zu schlechteren Konditionen wäre aufgrund der rechtlichen Regelung und unseres Sozialplans niemals zustande gekommen." Auch alle anderen Ende 2018 betriebsbedingt gekündigte Produktionsmitarbeiter seien kontaktiert worden, "damit ein solcher Fall sich nicht wiederholt."

Mehr darüber lesen Sie kostenlos auf PNP Plus und am Donnerstag in der Printausgabe der DZ.