Von Sabine Dobel
Berchtesgaden. Vor drei Jahren wurden die ersten Bartgeier im Nationalpark Berchtesgaden ausgewildert – seitdem lagen der Nationalpark und der Verein Wildes Bayern im Streit. Der Verein hatte behauptet, der Nationalpark schieße in der Schonzeit Gämsen, um damit Bartgeierjunge zu füttern. Dagegen wehrte sich der Nationalpark gerichtlich – und bekam durch die Instanzen hinweg recht.
Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Nichtzulassungsbeschwerde des Vereins gegen eine ablehnende Berufungsentscheidung des Oberlandesgerichtes München zurückgewiesen, wie der Nationalpark...