Benedikt war „Ikone“ des Verfahrens
Traunsteiner Missbrauchsprozess: Darum beantragt Anwalt Abtrennung von Papst-Verfahren

01.06.2023 | Stand 16.09.2023, 6:02 Uhr

Hintergrund des jetzigen Antrags ist, dass noch immer nicht feststeht, wer der Erbe des an Silvester gestorbenen emeritierten Papstes Benedikt XVI. ist. −Symbolbild: dpa

Im Verfahren um die Schadensersatzklage eines mutmaßlichen Missbrauchsopfers vor dem Landgericht Traunstein hat der Anwalt des Mannes die Abtrennung der Klage gegen den emeritierten Papst Benedikt XVI. beantragt.



Das bestätigte Gerichtssprecherin Andrea Titz am Donnerstag. Zuvor hatten Correctiv und der Bayerische Rundfunk darüber berichtet. Im März hatte Klägeranwalt Andreas Schulz sich noch klar gegen eine Abtrennung der Klage ausgesprochen mit der Begründung, Benedikt sei „die „Ikone“ des Verfahrens“.

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Hintergrund des jetzigen Antrags ist, dass noch immer nicht feststeht, wer der Erbe des an Silvester gestorbenen emeritierten Papstes ist. Wie Correctiv und BR sowie Anwalt Schulz berichteten, hat eine Cousine von Benedikt, früher Kardinal Jospeh Ratzinger, das Erbe ausgeschlagen. Das habe die Tochter der betagten Frau mitgeteilt. Nach Angaben von Ratzingers früherem Privatsekretär Georg Gänswein aus dem Frühjahr gibt es mehrere Angehörige des Papstes, die als Erben infrage kommen könnten.

Feststellungsklage richtet sich gegen vier Beschuldigte



Bei dem Verfahren geht es um eine Zivilklage eines Missbrauchsopfers gegen den mutmaßlichen Täter sowie Vertreter der katholischen Kirche. Diese sogenannte Feststellungsklage richtet sich gegen vier Beschuldigte: den Wiederholungstäter Priester H., der auch in Garching an der Alz (Landkreis Altötting) tätig war, das Erzbistum und die früheren Erzbischöfe Kardinal Friedrich Wetter und Kardinal Joseph Ratzinger.

Nach dem Tod des emeritierten Papstes ruht das Verfahren gegen ihn aber bis klar ist, wer seine Rechtsnachfolge antritt. Aus diesem Grund war der geplante Prozesstermin von Ende März auf den 20. Juni verschoben worden. Das Gericht will bis dahin über den Antrag entschieden haben, nicht aber vor dem 6. Juni, wie Gerichtssprecherin Titz sagte. Bis zu dem Datum haben alle Verfahrensbeteiligten Zeit, sich zu dem Antrag des Klägeranwalts zu äußern.

− dpa