Klage gegen Papst Benedikt
Missbrauchsprozess in Traunstein wegen unklarer Erbfolge verschoben

20.03.2023 | Stand 17.09.2023, 0:45 Uhr

Die Erben des verstorbenen Papstes Benedikt XVI. müssen erst feststehen, bevor ein neuer Termin für die Verhandlung am Landgericht Traunstein angesetzt werden kann. −Foto: dpa

Der Missbrauchsprozess in Traunstein unter anderem gegen den emeritierten und verstorbenen Papst Benedikt XVI. wird verschoben. Der Starttermin am 28. März kann nicht eingehalten werden, da die Rechtsnachfolger Benedikts noch nicht ermittelt wurden.



Das Zivilverfahren mit einer Feststellungsklage gegen den emeritierten Papst Benedikt XVI., den ehemaligen Pfarrer von Garching an der Alz, Peter H., das Erzbistum München und Freising sowie Kardinal Friedrich Wetter findet nicht am 28. März am Landgericht Traunstein statt. Dies erklärte am Montag Andrea Titz, Vizepräsidentin des Landgerichts in einer Pressemitteilung. Ein neuer Termin für die Verhandlung steht noch nicht fest.

Begründet wird die Verlegung von der Vizepräsidentin damit, dass für das Verfahren die Rechtsnachfolger des verstorbenen emeritierten Papstes noch nicht ermittelt werden konnten. „Nach Abstimmung mit den Verfahrensbeteiligten wird der Termin zur Durchführung der mündlichen Verhandlung vom 28.03.2023 daher verlegt“, so Titz.

Ein möglicher Ersatztermin werde derzeit noch mit den Parteien und ihren anwaltlichen Vertretern abgestimmt. „Hierüber und über die Modalitäten eines etwaigen neuen Akkreditierungsverfahrens wird von Seiten der Pressestelle des Landgerichts Traunstein zu gegebener Zeit informiert werden“, so die Landgerichts-Vizepräsidentin.

Bei dem Fall, der im Mittelpunkt dieses Verfahrens steht, geht es um den wegen sexuellen Missbrauchs verurteilten Wiederholungstäter und ehemaligen Garchinger Priester H., der nach Vorwürfen gegen ihn in den 1980er Jahren aus Nordrhein-Westfalen nach Bayern versetzt wurde – zu der Zeit, als Ratzinger Erzbischof von München und Freising war. In seiner neuen Diözese wurde der Priester dann wegen sexuellen Missbrauchs in Grafing bei München rechtskräftig verurteilt und erneut versetzt – nach Garching an der Alz, wo niemand von seinen Taten wusste und wo der Priester erneut rückfällig wurde.

Der Traunsteiner Kläger gibt an, in Garching von dem Mann missbraucht worden zu sein, und sieht auch Vertreter des Bistums in der Verantwortung, denen er vorwirft, Fälle vertuscht und so weitere Taten erst ermöglicht zu haben.