Traunstein/Berchtesgadener Land
Den Energieverbrauch verringern: Kostenlose Beratung für Bürger

Viele neue Vorschriften seit dem Jahreswechsel

19.01.2023 | Stand 17.09.2023, 5:13 Uhr

Viele neue Vorschriften sollen die Verbraucher vor hohen Kosten für Wärme und Strom schützen. Im Fokus steht, den Energieverbrauch zu verringern und erneuerbare Energien zu stärken. Wie das gelingen kann, darüber informiert die Energieberatung Energieagentur Südostbayern und der Verbraucherzentrale Bayern.

Zur Entlastung von Haushalten werden die Preise für Strom, Gas und Fernwärme für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs nach oben begrenzt. Der Preis für Erdgas soll bis April 2024 bei zwölf Cent pro Kilowattsunde (kWh) eingefroren werden, Fernwärme bei 9,5 Cent/kWh und Strom bei 40 Cent/kWh. Für den Rest des Verbrauchs gelten Marktpreise. Wer Kosten sparen will, sollte den Verbrauch also um 20 Prozent reduzieren.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde zum Jahreswechsel erneut geändert. Für neue und bestehende Anlagen entfällt die Pflicht zur Begrenzung der Einspeiseleistung auf 70 Prozent der Nennleistung. Die Anschaffung von neuen Photovoltaikanlagen wird von der Mehrwertsteuer befreit. Zudem ist geplant, die Erträge von PV-Anlagen bis 30 Kilowatt von der Einkommenssteuer zu befreien.

Heizungen werden vom Staat nur noch gefördert, wenn das Gebäude zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie beheizt wird. Bauliche Energiesparmaßnahmen werden auch gefördert, wenn sie in Eigenleistung durchgeführt werden. Wer eine Biomasseheizung etwa für Holzpellets wählt, muss auch die Solarthermie nutzen, um eine Förderung zu erhalten. Außerdem müssen Biomasseheizungen höhere Anforderungen bei den Schadstoffemissionen erfüllen. Der Bonus für die Sanierung energetisch schlechter Häuser soll darüber hinaus erhöht werden. Zusätzlich kann auch die Miete provisorischer Heizungen gefördert werden, wenn diese im Zuge eines Defekts ausgetauscht werden.

Der Primärenergieverbrauch darf künftig maximal beim Wert eines aktuellen Effizienzhauses 55 liegen. Strom aus PV-Anlagen darf bei der Bilanzierung eines Neubaus auch dann angerechnet werden, wenn kein Eigenverbrauch des Solarstroms im Gebäude vorliegt.

Bei allen Fragen hilft die Energieberatung der Energieagentur und der Verbraucherzentrale weiter. Sie wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert und ist für die Bürger der Kreise Berchtesgadener Land und Traunstein kostenfrei; Info und Anmeldung (unbedingt erforderlich) unter Tel. 0861/58-7039 oder per E-Mail an die Adresse info@energieagentur-suedost.bayern. Internet: www. energieagentur-suedost.bayern oder www.verbraucherzentrale-energieberatung.de.

Die nächsten Termine

Landkreis Traunstein

Trostberg: Rathaus, Hauptstraße24, Kleiner Sitzungssaal, Donnerstag, 19. Januar.

Traunstein: Energieagentur Südostbayern, Maximilianstraße33, Montag, 23. und 30. Januar.

Obing: Rathaus, Kienberger Straße5, Zimmer O.03, Dienstag, 24. Januar.

Berchtesgadener Land

Berchtesgaden: Rathaus, Rathausplatz 1, Zimmer 19, Mittwoch, 18. Januar.

Bad Reichenhall: Landratsamt, Salzburger Straße 64, Zimmer 236, Donnerstag, 19. Januar.

Laufen: Rathaus, Rathausplatz1, Zimmer 307, Donnerstag, 26. Januar.

Regelmäßig werden zusätzliche telefonische Beratungstermine angeboten.

− red