Eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verhängte die Siebte Strafkammer am Landgericht Traunstein am Freitagnachmittag gegen eine 40-jährige Frau mit türkischen Wurzeln aus Waldkraiburg (Landkreis Mühldorf) wegen gefährlicher Körperverletzung an ihrer früheren „besten Freundin“ (35) am 24. Februar 2021 durch einen lebensbedrohlichen Messerstich in den Bauch. Das Verfahren hatte sich wegen eines fehlenden Gutachtens über Jahre hingezogen. „Ich lag nach der OP im Sterben, konnte über Jahre nicht für meine Kinder da sein“, berichtete das Opfer beim Prozess über ihren Leidensweg nach dem Angriff.