Unfall bei Schladming
Nach Busunglück mit totem Bräutigam: Unfallursache steht fest

20.04.2023 | Stand 16.09.2023, 23:22 Uhr

Ein bayerischer Reisebus war im Februar auf der Rohrmooser Landstraße L722 in Richtung Schladming in der „Schlösselkehre“ über eine Böschung gestürzt. −Foto: dpa/Vogl-Perspektive.At - Mike Vogl

Es war das tragische Ende eines Junggesellenabschieds: Ein 31 Jahre alter Mann aus dem Landkreis Rottal-Inn war im Februar bei einem Busunfall bei Schladming in Österreich ums Leben gekommen. Laut Staatsanwaltschaft ist die Unfallursache nun geklärt.



Es war eine Horrornacht, die weit über die Grenzen Österreichs hinaus schockierte. Ein Reisebus mit 32 Insassen aus Niederbayern war in der Nacht des 25. Februar auf der L722 in Richtung Schladming unterwegs. In der sogenannten „Schlösselkehre“ kam das Fahrzeug von der Straße ab, stürzte die Böschung hinab und kam auf dem Flachdach eines Firmengebäudes zum Liegen.

Bei dem Unfall kam ein 31-Jähriger aus Triftern ums Leben. Der 31-Jährige feierte zusammen mit Freunden seinen Junggesellenabschied bei einem Rodelausflug in Schladming. Auf der Heimfahrt kam es zu dem Unglück. Auch der 51-jährige Busfahrer aus dem Landkreis Rottal-Inn erlag nach dem Unfall seinen Verletzungen.

Busfahrer hatte Insassen noch gewarnt



Das Busunglück warf viele Fragen auf. Fest stand, dass der Busfahrer die Insassen kurz vor dem Unfall aufgefordert haben soll, sich festzuhalten. Er warnte alle, dass er nicht mehr bremsen konnte. Aus welchem Grund der Fahrer nicht bremsen konnte, war vorerst noch unklar und wurde Gegenstand umfangreicher Ermittlungen.

Die Ursache für den Unfall des Busses in Schladming mit zwei Todesopfern ist jetzt geklärt, bestätigt die ermittelnde Staatsanwaltschaft Leoben gegenüber der Mediengruppe Bayern. So habe „ein Fahrfehler des Busfahrers laut Gutachter zum Überhitzen und letztlich zum Ausfall der Bremsen geführt“, sagte Andreas Riedler von der Staatsanwaltschaft Leoben auf Anfrage. Eine genauere Definition des Fahrfehlers könne Riedler aktuell noch nicht liefern.

Kein technischer Defekt



Ein mündliches Zwischengutachten habe ergeben, dass ein „technisches Gebrechen“, also ein technischer Defekt am Bus, als Ursache ausgeschlossen werden konnte. Auch „ein Wartungsfehler kann laut Kurzgutachten nicht indiziert werden“, sagt Riedler. Das schriftliche Gutachten sei zwar noch ausständig, doch die Ergebnisse werden sich laut Staatsanwaltschaft nicht mehr ändern, teilte Riedler zudem mit.

Sämtliche Ermittlungen sowie das Verfahren werden seitens der Staatsanwaltschaft Leoben eingestellt, da der Busfahrer wenige Tage nach dem Unfall verstarb. Er könne demnach strafrechtlich auch nicht mehr belangt werden.