Vilshofen
Nächste Etappe erreicht: Raumordnungsverfahren für Abschnitt 2 von Prienbach nach Pleinting abgeschlossen

20.04.2023 | Stand 16.09.2023, 23:20 Uhr

Die Freileitung – hier eine Bestandsleitung zwischen Pirach und Pleinting – ist gesetzlicher Standard. −F.: VA

Die Regierung von Niederbayern hat mit der landesplanerischen Beurteilung das Raumordnungsverfahren für den Abschnitt 2 des Leitungsbauprojekts Pirach-Pleinting abgeschlossen.

Für den Betreiber TenneT, der die Stromleitung zwischen Prienbach und dem Umspannwerk Pleinting ausbauen will, ist damit ein Meilenstein erreicht. „Von der Genehmigungsbehörde wurde das Vorhaben als raumverträglich eingestuft. Zwei Abschnittsvarianten wurden hierbei ausgenommen“, heißt es in einer Pressemitteilung.

Der Ersatzneubau Pirach- Pleinting sichert, so TenneT, nicht nur die Stromversorgung in der Region Nieder- und Oberbayern, sondern ermöglicht auch die Einspeisung und den Transport von mehr erneuerbarer Energie in Bayern. Gleichzeitig werde die Leitung auch den Ausbau dezentraler Erzeugungsanlagen stärken und eine wichtige Verbindung zum österreichischen Stromnetz erfüllen.

Die Raumordnungsbehörde hebt ausdrücklich hervor, dass die Realisierung des Vorhabens „aus Gründen eines überragenden öffentlichen Interesses und im Interesse der öffentlichen Sicherheit nach § 1 Abs. 1 BBPlG (Bundesbedarfsplangesetz) erforderlich“ ist.

In dem Abschnitt zwischen Prienbach und Pleinting hat TenneT mehrere Korridorvarianten in das Verfahren eingebracht, die sich an vier Punkten in verschiedene Varianten aufgliedern. Die landesplanerische Beurteilung bestätigt nun die Raumverträglichkeit des gesamten Vorhabens, knüpft diese aber an eine Reihe von Maßgaben, Prüfaufträgen und Hinweisen für den weiteren Planungsprozess. Dabei beurteilt die Regierung von Niederbayern eine Trassenführung sowohl als reine Freileitung, als auch mit einzelnen Erdkabelabschnitten als raumverträglich.

Zwei Varianten wurden als nicht raumverträglich eingestuft: Bei der Variante „Pleinting Ost 2“ als Freileitung würden Konflikte mit dem Wohnumfeld und Immissionsschutz, bei einer Erdverkabelung mit Belangen der Wirtschaft entstehen. Bei der Variante „Aldersbach West 1“ sind naturschutzfachliche und artenschutzrechtliche Aspekte ausschlaggebend für die Einstufung als nicht raumverträglich.

Die Raumordnungsbehörde betont, dass die Trassierung wichtige Planungsgrundsätze berücksichtigt: die Abstände zu den Siedlungen möglichst zu erhöhen und die für den vorsorglichen Wohnumfeldschutz im Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) als Grundsatz verankerten Regelabstände bestmöglich einzuhalten. Eine Annäherung an einzelne Wohngebäude im Außenbereich oder an größere Siedlungen lasse sich wegen der zersiedelten Struktur nicht vollständig vermeiden.

TenneT wird nun als Entscheidungsgrundlage für das nachfolgende Planfeststellungsverfahren die raumverträglichen Varianten erneut betrachten und vertiefende Untersuchungen und Gutachten in Auftrag geben. „Dabei steht weiterhin im Vordergrund, möglichst weit von Wohnnutzung abzurücken, den Eingriff in die Natur zu minimieren und möglichst wenig land- und forstwirtschaftliche Flächen zu beanspruchen“, wird versprochen.

Außerdem schaue TenneT auf die Wirtschaftlichkeit des Projektes, denn über die Netzentgelte hätten auch einzelne Netzausbauprojekte einen direkten Einfluss auf den Strompreis. Die betrifft die Abwägung zwischen der meist gewünschten Teilerdverkabelung und dem gesetzlichen Standard, der Freileitung.

Die Raumordnungsbehörde stellt in ihrer Beurteilung dazu fest: „Dass das Projekt als Erdkabel-Pilotprojekt nach BBPlG eingestuft wurde, bedeutet nicht, dass automatisch eine Erdverkabelung angezeigt oder rechtlich möglich ist. Grundsätzlich ist das gesamte Vorhaben als Freileitung geplant.“

Eine der nun weiter zu prüfenden Varianten wird TenneT als Grundlage für die weitere Planung festlegen. Dann folgt die Grobtrassierung.

Um den Planungsstand zu erläutern und die Grobtrassierung der Vorzugsvariante sowie die nächsten Schritte vorzustellen, sucht TenneT auch weiterhin das persönliche Gespräch mit allen Bürgerinnen und Bürgern sowie den Eigentümerinnen und Eigentümern von betroffenen Flächen. Im Herbst 2023 plant das Projektteam daher öffentliche Info-Veranstaltungen vor Ort.

Parallel dazu finden Kartierungsarbeiten und Baugrunduntersuchungen statt. Hierzu werden betroffene Eigentümer und die Gemeinden immer gesondert informiert.


 Infos zum Ersatzneubau unter www.tennet.eu/pirach-pleinting, unter 0921/507406985 oder daniela.schwerdfeger@tennet.eu.