Ausraster am Karpfhamer Fest
Nach Angriff auf Polizei: Hohe Geldstrafe für Täter (22)

09.06.2023 | Stand 14.09.2023, 23:38 Uhr

Ein Richterhammer aus Holz liegt am 28.10.2014 im Landgericht Karlsruhe (Baden-Württemberg), vor der Fortsetzung eines Schadensersatz-Prozess im Skandal um Brustimplantate aus minderwertigem Silikon, auf der Richterbank. Der Prozess war fast zwei Jahre ausgesetzt. In dieser Zeit wurde unter anderem ein Gutachten eingeholt. Foto: Uli Deck/dpa ++ +++ dpa-Bildfunk +++

Wieder verhängt das Gericht gegen einen Besucher des Karpfhamer Festes eine empfindliche Geldstrafe, weil er randaliert hat und auf die Polizei losgegangen ist.

Im vergangenen Jahr hat im September nach zwei Jahren Pause wieder das „Karpfhamer Fest“ stattgefunden. Endlich wieder feiern – dieser Gedanke hat einigen Besuchern nach den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie gar nicht gut getan: „Sie hatten sich gar nicht im Griff“, heißt es in der Pressemitteilung der Polizeiinspektion Bad Griesbach, die mit ihren Beamten mit Unterstützung weiterer Kollegen aus anderen Dienststellen auf dem Fest quasi rund um die Uhr dafür sorgt, dass die Besucher eine sichere und gute Zeit verbringen können.

Beamte beleidigt, geschlagen und verletzt

Zu denen, „die sich nicht mehr im Griff hatten“, gehörte auch ein junger Mann aus Bad Griesbach. Der junge Mann beleidigte grundlos Polizeibeamte, als die auf Streife auf dem Festgelände unterwegs waren. Die Beamten kontrollierten daraufhin den Bad Griesbacher. Bei der Kontrolle rastete der 22-jährige Mann vollends aus und leistete heftigen Widerstand. Nicht nur das, der Randalierer schlug auch gezielt in Richtung der Beamten, ein Beamter wurde getroffen und leicht verletzt.

Den Beamten gelang aber trotzdem recht schnell, den Bad Griesbacher zu fesseln. Der junge Mann wurde zur Festwache gebracht, dort wurde die Anzeige gegen ihn aufgenommen.

Randalierer gilt nun als vorbestraft

Bei einem Alkotest stellte sich heraus, dass der Randalierer zwar betrunken war, aber nicht so erheblich, dass er nicht gewusst hätte, was er anstellt. Der Bad Griesbacher wurde wegen Körperverletzung, Widerstand und anderer Delikte angezeigt. Nun hat das Amtsgericht Passau auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl erlassen: 6500 Euro Strafe muss der Bad Griesbacher bezahlen, und weil die Strafe mehr als 90 Tagesätze beträgt, gilt der Täter nun auch als vorbestraft.

− red