Auf der Flucht vor der Polizei waren am Dienstag, 23. April, gegen 15.15 Uhr zwei Jugendliche in Dingolfing: Beamte der Polizeiinspektion bemerkten ein Kleinkraftrad, welches ohne Kennzeichen am Straßenverkehr teilnahm. Die Streifenbesatzung wollte den Roller anhalten und einer Verkehrskontrolle unterziehen, wie die Polizei mitteilt.
Aber: Der Roller fuhr einfach den Isarweg entlang und bog nach links in Richtung der Gablonzer Straße ab. Auf dem Roller saßen zwei männliche Jugendliche. Diese warfen den Roller weg und flüchteten fußläufig in die angrenzende Siedlung. Nach einer kurzen Verfolgung konnten beide Jugendlichen gestoppt werden. Der 14-jährige Fahrer war nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis, zudem bestand für den Roller keinerlei Versicherung.
Der Roller wurde sichergestellt und die beiden Geflüchteten wurden bei der Polizeiinspektion den Eltern übergeben. Gegen den 14-Jährigen wird nun wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Vergehen gegen das Pflichtversicherungsgesetz ermittelt. Dem 15-jährigen Beifahrer konnte wegen der Fahrt kein strafbares Verhalten angelastet werden. Gegen den Halter des Gefährts wurde ein Strafverfahren wegen Ermächtigen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
− lnp
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