Osterhofen
Was kostet ein Einsatz der Wehr?

Stadtrat beschließt neue Satzung für Aufwendung- und Kostenersatz

11.12.2022 | Stand 17.09.2023, 21:02 Uhr

−Foto: oz-Archiv Thaller

Auch Feuerwehreinsätze kosten Geld. Die Stadt Osterhofen erhebt dafür Gebühren laut einer Satzung für Aufwendungs- und Kostenersatz. Diese orientierten sich bislang an den Pauschalsätzen des Bayerischen Gemeindetags, jetzt besteht aber die Verpflichtung, eine tatsächliche Kostenkalkulation vorzunehmen, erläuterte Kämmerer Bernhard Thaller am Donnerstag im Stadtrat. Weil dies zu aufwendig ist, wählte die Stadt die zweite Möglichkeit und erließ eine Satzung mit Pauschalsätzen nach einer eigenen Kostenkalkulation.

Berücksichtigt werden muss bei der Fahrzeugkalkulation eine gemeindliche Eigenbeteiligung von mindesten zehn Prozent. Da manche Feuerwehren hauptsächlich Vorhaltefunktion und selten Einsätze haben, berechnet die Stadt bei den Feuerwehren Osterhofen und Altenmarkt einen Eigenanteil von 20 Prozent, bei den weiteren Ortsteilwehren 50 Prozent. Ausnahme ist die „kleine Drehleiter der FF Osterhofen, die kaum zum Einsatz kommt. Hier beträgt der Eigenanteil 90 Prozent.

Zur Ermittlung der Fahrleistung und Ausrückestunde wird ein Drei-Jahres-Durchschnitt herangezogen. Auch Reparatur-, Wartungs- und sonstige Betriebskosten werden nach dem Durchschnitt aus drei Jahren berechnet.

In die Kalkulation der Personalkosten / Ausrückestunden fließen die Erstattung für Verdienstausfall sowie fortgezahltes Arbeitsentgelt ein, Entschädigungen etwa für Kommandanten oder Gerätewarte, Lehrgänge und Schutzbekleidung (etwa 4000 Euro jährlich). Auch hier gelten Durchschnittswerte aus drei Jahren und gemeindliche Eigenbeteiligung – in diesem Fall 30 Prozent.

Hauptanwendungsfall für den Ersatz der Feuerwehrkosten ist der klassische Verkehrsunfall, führte Thaller aus. Die Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren ist allerdings nicht kostenpflichtig. Bezahlt werden muss hingegen im Fall von Brandstiftung oder bei Falschalarmierung, auch durch eine private Brandmeldeanlage. Zudem wies der Kämmerer darauf hin: Ein genereller Verzicht auf Ersatz für Aufwendungen und Kosten dürfte nicht zulässig sein. Bei jährlichen Kosten von 600000 bis 750000 Euro „sollte sich diese Frage ohnehin nicht stellen“, so Thaller.

Der Stadtrat stimmte der neuen Satzung für Aufwendungs- und Kostenersatz mit einer Gegenstimme zu.

− gs