Meinungsfreiheit?
Nach „Södolf“-Urteil in Deggendorf: Rechtspopulist Gerald Grosz legt Berufung ein

15.04.2024 | Stand 15.04.2024, 17:08 Uhr

Nach der Verurteilung wegen Beleidigung geben sich Gerald Grosz (rechts im Bild) und sein Verteidiger Holm Putzke nicht geschlagen. − Foto: Schmidbauer

Was ist eine Beleidigung und was wird noch von der Meinungsfreiheit gedeckt? Darüber gehen die Meinungen des Amtsgerichts Deggendorf und des ehemaligen österreichischen Politikers und Satirikers Gerald Grosz weit auseinander.



Weil er den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder und den Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bei einer Rede am Politischen Aschermittwoch der AfD im Februar 2023 beleidigt haben soll, ist der österreichische Rechtspopulist Gerald Grosz am vergangenen Montag zu einer Geldstrafe in Höhe von knapp 15.000 Euro verurteilt worden. Wie angekündigt, hat er das Urteil des Amtsgerichts Deggendorf nicht akzeptiert. Seine Verteidiger um den Passauer Strafrechtsprofessor Holm Putzke haben am Montag Berufung eingelegt. Damit geht der Prozess in nächster Instanz zum Landgericht Deggendorf.

Darum geht es



Was war geschehen? Karl Lauterbach bezeichnete Grosz in seiner Rede unter anderem als „hirntot“ und bezichtigte ihn, den Menschen die Freiheit geraubt zu haben. Über Markus Söder hatte er unter anderem gesagt: „Er ist kein Landesvater, er ist ein Landesverräter. Meine lieben Freunde, ich fahr jetzt nachher nach Passau und richte es dem Södolph aus.“

Die Verteidigung sei „überzeugt davon, dass Gerald Grosz weder Söder noch Lauterbach in strafbarer Weise beleidigt und Markus Söder auch nicht ansatzweise in die Nähe des nationalsozialistischen Regimes gerückt hat“, heißt es in einer Pressemitteilung dazu. Begründet wird dies damit, dass der Polizei bei der Transkription der Rede ein „grober Fehler“ unterlaufen sei. Durch „einseitige Ermittlungen und Voreingenommenheit“ hätten die Beamten „Södolf“ transkribiert, obwohl es genauso gut „Södolph“ sein könne. Ob Gerald Grosz „f“ oder „ph“ spricht, lasse sich ja nicht unterscheiden, so die Pressemitteilung.

Grosz will „notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht“



Gerade am Politischen Aschermittwoch könne man, laut den Verteidigern, nicht alles als „Hass und Hetze bezeichnen, wenn man satirische Kritik nicht mag“. Schließlich hätte Markus Söder in seinen Reden seine politischen Gegner ebenfalls verbal attackiert.

Abschließend stellt die Verteidigung klar: „Gerald Grosz und seine satirische Rede werden geschützt durch die Grundrechte der Meinungs- und Kunstfreiheit.“ Schon vergangene Woche hatte Grosz angekündigt, notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

− mgb