Schmerzensgeld
Erste Klage in Deggendorf gegen Hersteller von Corona-Impfung

26.07.2023 | Stand 13.09.2023, 5:52 Uhr

−Symbolbild: dpa

Am Landgericht Deggendorf ist erstmals eine Klage auf Schadensersatz gegen den Hersteller eines Corona-Impfstoffs eingegangen. Darüber informierte das Gericht am Dienstag in einer Pressemitteilung.



Die Klägerin, eine Frau aus dem Landkreis Deggendorf, mache einen Anspruch auf Schmerzensgeld, gestützt auf das Arzneimittelgesetz und das Bürgerliche Gesetzbuch, geltend, heißt es in der Mitteilung. Sie habe nach der Corona-Impfung im März und im Juni 2021 mit dem Impfstoff des beklagten Herstellers mit Sitz in Schweden einen erheblichen Gesundheitsschaden erlitten, begründet die Frau die Klage. Der Streitwert beläuft sich laut Gericht auf 80000 Euro.

Die zuständige zweite Zivilkammer des Landgerichts Deggendorf habe die Zustellung der Klageschrift veranlasst und ein schriftliches Vorverfahren angeordnet, informiert das Gericht weiter. Ein Verhandlungstermin sei noch nicht bestimmt worden.

− dz