Landwirt fürchtet neue Wohnbebauung
Einwände gegen Flächennutzungsplan-Änderung für Feuerwehrhaus in Waltersdorf

21.02.2024 | Stand 21.02.2024, 11:00 Uhr
Diana Millgramm

Die Wiese rechts neben der Staatsstraße soll für den Neubau des Feuerwehrhauses zum Dorfgebiet werden. Der benachbarte Landwirt befürchtet, dass er dann seine Pläne für einen neuen Stall nicht verwirklichen kann. − Foto: Diana Millgramm

Dorferweiterung und Landwirtschaft passen nicht immer zusammen. Das zumindest befürchtet ein betroffener Landwirt in Waltersdorf (Gemeinde Hengersberg). Dort soll nicht nur eine Fläche für das neue Feuerwehrhaus ausgewiesen werden, sondern auch für neue Wohnbebauung – die sich dann in direkter Nachbarschaft eines Rinderbetriebs befände.

Der Marktrat hatte in seiner Sitzung im Oktober die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans für die Ausweisung einer Gemeindebedarfsfläche beschlossen. Grund ist der geplante Bau des neuen Feuerwehrhauses in Waltersdorf und die damit verbundene Erweiterung des Dorfgebiets. Die betroffene Fläche von rund 0,3 Hektar wird bisher landwirtschaftlich genutzt. Nach der Billigung des Entwurfs lag dieser öffentlich aus und wurde den Behörden und Trägern öffentlicher Belange zugestellt, wie Bürgermeister Christian Mayer in der Sitzung des Marktgemeinderats erläuterte.

Konzept für neuen Stall mit 250 Rindern

Mehrheitlich habe Einverständnis mit der Planung bestanden, kleinere Einwände wurden zur Kenntnis genommen oder die Pläne entsprechend angepasst. So wies zum Beispiel der Naturschutz darauf hin, dass mindestens sieben Meter Abstand zur benachbarten Ausgleichsfläche gehalten werden muss, für die Abwasserentsorgung sind Kleinkläranlagen zu errichten.

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wies auf einen benachbarten landwirtschaftlichen Betrieb mit Rinderhaltung hin, der bereits seit längerem an einem Entwicklungskonzept arbeite und einen Tierwohlstall mit 250 Rindern neu errichten wolle. „Dieser macht Bedenken bezüglich seiner zukünftigen betrieblichen Entwicklung an diesem Standort geltend, heißt es in dem Schreiben“, fasste Mayer zusammen. Umfangreiche Geruchs- und Lärmbelästigungen würden angenommen, „aufgrund dieser Umstände und der zu erwartenden Konflikte mit den neuen Anwohnern bestehen aus landwirtschaftlicher Sicht erhebliche Bedenken“, heißt es in dem Schreiben weiter. Die Begründung wird hinsichtlich des Bestandsbetriebs mit Rinderhaltung und seine geplante Erweiterung ergänzt, hieß es im Abwägungsvorschlag, der einstimmig angenommen wurde. Alles Weitere könne erst bei konkreten Bauvoranfragen, im Rahmen eines Bauantrags oder Bebauungsplans geklärt werden.

Anlieger Georg Nothaft, der als Nachbar der betroffenen Flächen seinen Rinderbetrieb ausbauen will, meldete sich mittels Anwalt auch selber zu Wort. Schon der bestehende Stall sei nur 90 Meter von der Neuausweisung entfernt. Die Erweiterung des Dorfgebiets und die damit heranrückende Wohnbebauung verletze die Rechte seines Mandanten, stellte der Rechtsbeistand klar, da sich so die immissionsbezogenen Rahmenbedingungen, unter denen der Betrieb arbeiten müsse, deutlich verschlechtern würden. „Besonders wenn aufgrund der hinzutretenden Bebauung mit nachträglichen immissionsschutzrechtlichen Auflagen zu rechnen ist.“ Laut Amt für Landwirtschaft müsse der Abstand zur künftigen Wohnbebauung mindestens 200 Meter betragen, um keine nachteiligen Auswirkungen zu haben. Drohende massive Auflagen würden den Landwirt sogar um den Fortbestand seines Betriebs fürchten lassen. Ein Verzicht auf den Schutz der Wohnbebauung sei rechtlich nicht möglich.

Neubau mit zwei Stellplätzen

Das Feuerwehrhaus könne auch im Ortskern angepasst werden, zeigte sich der Anwalt überzeugt. Dem widersprach Bürgermeister Mayer ausdrücklich. „Wir haben rundherum drei Meter Platz – und in den Boden oder nach oben geht nicht.“ Aus diesem Grund entschied der Marktrat, an der Planung festzuhalten. Ausnahmslos stimmte das Gremium den vorgeschlagenen Abwägungen mit den entsprechenden Ergänzungen zu und beauftragte das Planungsbüro die Entwurfsplanung entsprechend zu ergänzen.

Unter Bekanntgaben berichtete Mayer von einem Termin mit Kreisbrandinspektion und Regierung bei der Feuerwehr in Waltersdorf. Dabei sei besprochen worden, in welcher Dimension der Ausbau gefördert werden könnte. „Solange es nur ein Fahrzeug ohne Atemschutzausrüstung gibt, wird nur eine Förderung für einen Stellplatz genehmigt.“ Bislang arbeite man in diesem Bereich mit Schwanenkirchen zusammen. 14 Atemschutzträger gibt es in Waltersdorf. „Man kann nun das Fahrzeug mit vier Automaten nachrüsten, dafür muss man die dreifache Menge an ausgebildeten Feuerwehrleuten zur Verfügung haben.“ Da dies der Fall sei, regte Mayer an, die Umrüstung in den Haushalt mit aufzunehmen. „Wenn wir das Fahrzeug so nachweisen können, bekommen wir zwei Stellplätze gefördert.“ Bedingung ist dann, innerhalb von fünf Jahren ein weiteres Fahrzeug anzuschaffen. 121000 Euro pro Stellplatz erhalte man pauschal. Prinzipiell sei angeraten, auch gleich Platz für ein großes Fahrzeug einzuplanen. „Jetzt bräuchten wir zehn Meter – aber wenn wir das aktuelle Auto in 20 Jahren ersetzen, könnten wir auf ein größeres umsteigen.“ Hierfür würde jetzt schon ein Stellplatz mit 12,5 Metern Länge eingeplant. „Waltersdorf ist mit 44 Aktiven sehr gut gerüstet“, lobte der Rathauschef abschließend.