Das Verbot des Unkrautvernichters Glyphosat wird sich demnächst in den Friedhofsgebühren niederschlagen. Weil die Stadt die Wildkräuter (früher als Unkraut bezeichnet) nun mit erhöhtem Personalaufwand bekämpfen muss und die Friedhöfe nach und nach umgestaltet werden, sind die Kosten entsprechend angestiegen. Und diese Kosten müssen umgelegt werden.
Alle drei Jahre werden in der Stadt die Einnahmen und Ausgaben der sogenannten kostenrechnenden Einrichtungen – neben den Friedhöfen sind das etwa Kanal und Kläranlage, Sportanlagen oder die Märkte – verglichen. Eigentlich wäre diese...