Beschlüsse umgesetzt
Autos raus aus der Pfleggasse, Radl rein in die Einbahnstraßen

In der Deggendorfer Innenstadt gelten die neuen Regeln ab sofort

12.04.2023 | Stand 16.09.2023, 23:43 Uhr

Radeln gegen die Richtung erlaubt: Die Schilder an den Einbahnstraßen stehen – auch am Ende der Pfleggasse. −F.: Stadt Deggendorf

Gut einen Monat ist es her, dass der Verkehrsausschuss es beschlossen hat – jetzt meldet die Stadt Vollzug: Die Pfleggasse und der nordöstliche Luitpoldplatz sind ab sofort ganzjährig in den Nachtstunden gesperrt und Radler dürfen nun auch gegen die Einbahnstraßen in die Pedale treten.

Beide Neuregelungen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft, schreibt die Stadt in einer Pressemitteilung. Denn: Der Bauhof hat nun die entsprechenden Schilder aufgestellt. In der Pfleggasse und auf dem nordöstlichen Luitpoldplatz dürfen demnach – Anlieger und Taxen ausgenommen – von 20 bis 5 Uhr keine Autos mehr fahren. Einen ersten Testlauf für die nächtliche Sperrung gab es bereits in den Sommermonaten 2022. Damals umfasste diese zusätzlich die Bräugasse und begann bereits um 19 Uhr. Insgesamt hat sich das Konzept bewährt, das vor allem die Autoposer davon abhalten sollte, ihre lautstarken Runden zu drehen. Der Verkehrsausschuss hat schließlich heuer im März beschlossen, die Sperrung ganzjährig zu verhängen, auf Wunsch der Gastronomen aber erst ab 20 Uhr. Die Bräugasse wird zunächst nicht mit einbezogen. Mit dieser Maßnahme soll die Aufenthaltsqualität in der Stadt, vor allem in der Außengastronomie, verbessert werden, erklärt die Stadtverwaltung in der Pressemitteilung.

Pfleggasse von 20 bis 5 Uhr für alle außer Anlieger und Taxen gesperrt



Ein weiterer Beschluss aus der gleichen Sitzung betrifft das Radeln gegen die Fahrtrichtung in Einbahnstraßen. In der Lateinschulgasse war das schon bisher möglich, nun sind auch die Bräu- und die Veilchengasse sowie die Pflegasse und die Bahnhofsstraße dafür offen. Hintergrund ist eine Änderung in der Straßenverkehrsordnung: Diese legt fest, dass Einbahnstraßen für den gegengerichteten Fahrradverkehr geöffnet werden sollen, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 Stundenkilometer beträgt, eine ausreichende Begegnungsbreite vorhanden ist und die Verkehrsführung im Streckenverlauf sowie an Kreuzungen und Einmündungen übersichtlich ist. All diese Kriterien sind in der Innenstadt erfüllt, sodass der Beschluss zugunsten der Freigabe fallen konnte. Damit soll die Fahrradfreundlichkeit im Stadtgebiet verbessert werden.

Die Erfahrungen anderer Städte sowie Studien der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) und der Unfallforschung der Versicherer (UDV) zeigen, dass geöffnete Einbahnstraßen im Vergleich zu nicht geöffneten Einbahnstraßen in Sachen Unfälle nicht auffälliger sind, sondern einen positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit und den Verkehrsablauf haben. Damit das Fahren gegen die Richtung auch wirklich sicher ist, ist allerdings insbesondere die gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer wichtig. Die allgemeinen Vorfahrtsregeln gelten auch dort. Zudem sollte konsequent am rechten Fahrbahnrand geradelt werden. Erwachsene dürfen nicht auf dem Gehweg radeln, sie haben die Fahrbahn zu nutzen.

− dz