Wegen Betrugs ist am Freitagnachmittag am Deggendorfer Landgericht ein 60-jähriger ehemaliger Augenarzt aus Deggendorf zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verteilt worden. Die Kleine Strafkammer unter Vorsitz von Dr. Georg Meiski sah es nach zweitägiger Verhandlung als erwiesen an, dass der Angeklagte über einen Zeitraum von zehn Jahren wegen Berufsunfähigkeit mehr als 200.000 Euro an Ruhegeld von der Bayerischen Ärztekammer kassierte und trotzdem in seinem Privathaus weiterhin Patienten augenärztlich behandelte.