„Ich habe niemanden betrogen und wollte auch nie jemanden betrügen“, erklärte der Angeklagte zu Beginn der Verhandlung am Amtsgericht Deggendorf. Dem ehemals selbstständigen Friseurscherenvertreter wurde vorgeworfen, in vier Fällen seine Kunden um den Kaufpreis für bestellte Scheren betrogen zu haben, ohne diese je geliefert zu haben. Das Urteil: ein Jahr und zwei Monaten Haft ohne Bewährung, außerdem eine Wertersatz-Zahlung in Höhe von insgesamt 3546,13 Euro.