18 Syrer im Transporter
Nach versuchter Schleusung in Berchtesgaden: Haftbefehl gegen 39-jährigen Serben

29.12.2023 | Stand 29.12.2023, 16:10 Uhr

Drei Privatpersonen haben eine Flucht des Beschuldigten verhindert und ihn festgenommen.  − Symbolbild: dpa

Die Staatsanwaltschaft Traunstein hat gegen einen 39-jährigen Mann einen Haftbefehl wegen Einschleusens von Ausländern unter einer das Leben gefährdenden Behandlung erwirkt. Er soll 18 Syrer über den Grenzübergang in Berchtesgaden transportiert haben.



Der serbische Beschuldigte mit Wohnsitz in Serbien wird verdächtigt, am frühen Mittwoch morgen 18 Syrer in einem Transporter ungesichert über den Grenzübergang Neuhäusl (Berchtesgaden) ins Bundesgebiet eingeschleust zu haben. Im Anschluss soll er sich in eine Hofeinfahrt eines landwirtschaftlichen Anwesens begeben haben, um dort die geschleusten Personen abzusetzen.

Flucht des Beschuldigten verhindert



Drei Privatpersonen haben eine Flucht des Beschuldigten verhindert und ihn festgenommen. Bei dieser Festnahme sollen der Beschuldigte verletzt und das Schleuserfahrzeug beschädigt worden sein. Der mutmaßliche Schleuser wies leichte Verletzungen auf.

Die Staatsanwaltschaft prüft, ob die Handlungen der Privatpersonen bei der Festnahme des Schleusers von dem sogenannten Jedermann-Festnahmerecht oder sonstigen Rechtfertigungsgründen gedeckt waren. Die verständigte Polizei übernahm den Beschuldigten und fahndete erfolgreich nach den abgesetzten Personen, schreibt die Staatsanwaltschaft in ihrem Pressebericht.

Dem Ermittlungsrichter vorgeführt



Der Beschuldigte wurde dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Laufen vorgeführt. Dieser hat gegen den Beschuldigten einen Haftbefehl wegen des Haftgrunds der Fluchtgefahr erlassen und in Vollzug gesetzt.

Der Beschuldigte ist geständig, die 18 Personen über die Grenze nach Deutschland gefahren und abgesetzt zu haben. Bei der rechtlichen Bewertung ist der Ermittlungsrichter dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt.

Lebensgefahr durch ungesicherten Transport



Der ungesicherte Transport stellt eine abstrakt lebensgefährdende Behandlung dar. Grundsätzlich gilt aufgrund des staatlichen Gewaltmonopols, dass die Strafverfolgung den zuständigen Behörden vorbehalten ist.

Die Strafprozessordnung räumt jedoch in Fällen, in denen ein Straftäter auf frischer Tat ertappt wird, ein Festnahmerecht für jedermann ein, wenn der Täter der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann. Die Anwendung von Gewalt muss verhältnismäßig sein. Ob dies der Fall war, muss die Staatsanwaltschaft nun prüfen.

Schleuser werden skrupelloser



Besonders im Bereich der Schleuserkriminalität werden die Täter immer skrupelloser und man bringt sich selbst in Gefahr. In jedem Fall sollte daher sofort die Polizei verständigt werden, rät die Staatsanwaltschaft.

Der Schleusertrend setzt sich fort: Fünf unerlaubt eingereiste Syrer sind zudem am Donnerstagabend gegen 19.30 Uhr an der Auer Straße Richtung Oberau von Landes- und Bundespolizisten aufgegriffen worden.