Über 230 Anzeigen
Besucher trotzen Betretungsverbot von Natur-Pools im Nationalpark Berchtesgaden

18.08.2023 | Stand 12.09.2023, 23:18 Uhr

Schönau a. Königssee: Kristallklares Wasser, Bergpanorama, darunter in der Tiefe der glitzernde Königssee - Posts in sozialen Medien haben die Gumpe am Königsbach-Wasserfall bei Schönau am Königssee weit über Bayern hinaus bis ins Ausland bekannt gemacht. −Foto: Sabine Dobel/dpa

Posts auf Instagram und anderen sozialen Medien haben den früher unberührten Ort Königsbachfall (Nationalpark Berchtesgaden) mit seinen Natur-Pools bekannt gemacht. Seit zwei Jahren ist das Betreten des Gebiets verboten – locken die Pools trotzdem noch?



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Auch wenn das Betreten des schutzwürdigen Gebiets seit zwei Jahren untersagt ist: Immer wieder versuchen Besucher im Nationalpark Berchtesgaden, zu den idyllischen Natur-Pools am Königsseewasserfall vorzudringen. Seit Inkrafttreten des Verbots Ende Juni 2021 bekamen 232 Besucher Anzeigen, wie die Nationalpark-Verwaltung berichtete. Meist handelt es sich um junge Nationalpark-Gäste - und auch viele Touristen aus dem Ausland.

Bis zu 25.000 Euro Strafe



Die Rangerinnen und Ranger seien in dem Gebiet engmaschig unterwegs, hieß es. Hinweisschilder warnen: „Stop“ und „Vegetationsschutzgebiet - Betreten verboten“. Einmaltäter müssen mit einer dreistelligen Summe rechnen. Die Bußgelder können bis auf 25.000 Euro steigen - für Unbelehrbare, die auch gegen andere Auflagen verstoßen, etwa das Drohnenverbot.

Bis zu 400 Besucher an einem Tag



Kristallklares Wasser, Bergpanorama, darunter in der Tiefe der glitzernde Königssee - Posts in sozialen Medien haben die Landschaft weit über Bayern hinaus bis ins Ausland bekannt gemacht. An Spitzentagen kamen bis zu 400 Besucher. Weil es keinen offiziellen Wanderweg gab, entstand ein Gewirr aus Trampelpfaden - zum Schaden der Vegetation.

Die Besucher hinterließen außerdem reichlich Müll. Plastikflaschen, Verpackungen, sogar halb volle Bierkästen blieben stehen. T-Shirts, Schals, auch Unterhosen wurden zurückgelassen.

Zwei junge Männer starben



Die Natur-Pools sind nicht nur idyllisch. Das aufgewirbelte Wasser wurde 2019 zwei jungen Männern aus Sachsen zum Verhängnis. Sie starben in einer Gumpe im sogenannten Weißwasser. Das bedeutet: Das Wasser sprudelt stark und enthält so viel Luft, dass man darin untergeht. Diese Gefahren waren allerdings kein Grund für das Verbot, das Gebiet zu betreten.

Befristetes Verbot für fünf Jahre



Das Verbot war heftig umstritten - selbst Naturschützer waren uneins, ob diese Maßnahme der richtige Weg ist. Das Landratsamt Berchtesgadener Land hatte als untere Naturschutzbehörde das Verbot schließlich als „ultima ratio“ erlassen. Es gilt befristet, für mindestens fünf Jahre. Damit solle der Natur Zeit gegeben werden, sich wieder zu erholen.

Inzwischen beginnt ein Teil der Wege zuzuwachsen. Bis sich die Natur wieder erholt hat, wird es aber noch dauern. An festgelegten Punkten im Vegetationsschutzgebiet führt die Nationalparkverwaltung regelmäßig Fotodokumentationen durch, wie Sprecherin Carolin Scheiter berichtet. Der Vergleich dieser Aufnahmen lasse Rückschlüsse auf Veränderungen der Vegetation zu. „Die bisherigen Beobachtungen zeigen, dass die Trampelpfade im Vegetationsschutzgebiet nur noch selten begangen werden.“ Die ehemaligen „Zeltplätze“ bei den Gumpen wachsen langsam wieder zu.

Zelten im Nationalpark grundsätzlich verboten



Übernachten ist im Nationalpark grundsätzlich verboten. In den vergangenen Wochen zeigte der Nationalparkdienst gut ein Dutzend Verstöße wegen Campings oder Biwakierens an, die meisten davon im Bereich Königssee.

− dpa