Plattling/Mainkofen/Deggendorf
Mit Beil auf Pfleger eingeschlagen: Bezirksklinikum-Patient vor Gericht

01.05.2019 | Stand 18.09.2023, 3:40 Uhr

Vor der Großen Strafkammer (Schwurgericht) des Landgerichts Deggendorf muss sich der 30-Jährige wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung verantworten. −Foto: dpa

Dieser Fall hat im vergangenen September nicht nur in Plattling für einiges Aufsehen gesorgt: Ein damals 29-Jähriger Patient des Bezirksklinikums soll auf dem Parkplatz des Plattlinger Globus-Verbrauchermarktes mit einem unmittelbar zuvor gekauften Beil mehrmals auf den Kopf seiner Begleitperson eingeschlagen haben. Dabei soll der Beschuldigte mit Tötungsvorsatz gehandelt haben. Ab Montag, 6. Mai, muss sich der inzwischen 30-Jährige vor dem Großen Strafkammer (Schwurgericht) des Landgerichts Deggendorf wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung verantworten.

Zur Zeit des Vorfalls im September 2018 war der Beschuldigte, der an paranoider Schizophrenie leiden soll, aufgrund eines vorangegangenen Urteils des Landgerichts Kempten im Bezirkskrankenhaus Mainkofen stationär untergebracht. Der geschilderte Vorfall soll sich während eines begleiteten Ausgangs, einer sogenannten Einkaufsfahrt in den Verbrauchermarkt, ereignet haben. Zum Hintergrund: Der begleitende Einkauf gehört zu den Lockerungen im Maßregelvollzug von Patienten, von denen absehbar keine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgehe. Er sei wesentlicher Bestandteil der Therapie zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft, so der Bezirk Niederbayern, Träger des Bezirksklinikums Mainkofen, damals auf Anfrage der Heimatzeitung.

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Die Begleitperson des Opfers soll durch den Angriff einen Schädelbruch und mehrere Schnittwunden am Kopf sowie an Beinen und Armen erlitten haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 38 Jahre alte Pfleger nur durch Zufall überlebt hat; er befand sich fünf Tage lang in stationärer Krankenhausbehandlung und war bis Jahresende arbeitsunfähig.

Die Strafkammer wird in Anbetracht der Erkrankung des Beschuldigten auch prüfen müssen, ob wegen der Gefahr der Begehung weiterer gleichgelagerter Straftaten zum Schutz der Allgemeinheit erneut die dauerhafte Unterbringung des 30-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhauses anzuordnen ist. Die Verhandlung beginnt am Montag, 6. Mai, um 9 Uhr; es sollen fünf Zeugen und zwei Sachverständige vernommen werden. Ein Fortsetzungstermin wurde bestimmt auf Montag, 27. Mai, 9 Uhr.

− ds