Deggendorf
Missbrauch im Lkw: Landgericht hält Opfer für glaubwürdig

03.08.2017 | Stand 18.09.2023, 2:08 Uhr


Die Strafkammer am Landgericht Deggendorf unter Vorsitz von Gisela Schwack hat einen Lkw-Fahrer wegen Nötigung und sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Monaten verurteilt. Außerdem muss der Mann 2500 Euro Schmerzensgeld an die junge Frau zahlen, die als Nebenklägerin auftrat, sowie weitere Kosten, die sich in Zusammenhang mit dem Übergriff ergeben.

Der Mann sollte im Oktober vorigen Jahres die 20-jährige Tochter der Lebensgefährtin seines Onkels von ihrem Wohnort Augsburg nach Bosnien in die Heimat seiner Familie bringen, wo das Mädchen bei der Familie des künftigen Stiefvaters Urlaub machen wollte. Bei einer Übernachtungspause auf dem Autobahnparkplatz Kronawitt bei Offenberg soll es zu sexuellen Übergriffen des Mannes in der Schlafkoje des Lkw gekommen sein.

Der Anklageschrift zufolge soll er die Frau an den Brüsten berührt haben und sie später, als die Frau schlief, im Genitalbereich berührt haben, so dass sie davon aufwachte und flüchtete. Der Angeklagte leugnete die Vorwürfe. Er sitzt seit dem Vorfall in Untersuchungshaft.

Da es nur die beiden Aussagen gab, stand die Kammer vor einer schwierigen Aufgabe. Dazu kommt, dass die 20-Jährige Einschränkungen der Merkfähigkeit aufweist und laut ihrer Mutter Situationen manchmal anders erlebt, als sie in Wirklichkeit sind. Daher wurde ein Gutachten erstellt, in dem die Sachverständige die Aussagen der 20-Jährigen als glaubwürdig bewertete.

− she