Stephansposching/Plattling
Unterkunft nur noch für Flüchtlinge mit geringer Bleibeperspektive

03.08.2017 | Stand 18.09.2023, 2:08 Uhr

Flüchtlinge aus Sierra Leone und Aserbaidschan sollen künftig in der Halle im interkommunalen Gewerbegebiet Stephansposching-Plattling untergebracht werden. Geringe Erfolgsaussichten auf eine Aufenthaltsgenehmigung verbinden die Asylsuchenden aus Afrika und Asien. −Foto: Häusler/Archiv

Einen Zaun will das Bauunternehmen Günther Karl rund um eine derzeit leerstehende Halle im interkommunalen Gewerbegebiet aufstellen. Dafür hat der Gemeinderat Stephansposching am Dienstagabend einstimmig sein Einvernehmen erteilt. Ist ja nur ein Bauzaun, denken sich einige. Dahinter steckt aber mehr, weil es sich bei der Halle um eine Flüchtlingsunterkunft handelt.

Wie Katharina Kellnberger, Pressesprecherin der Regierung von Niederbayern, am Mittwochabend auf PZ-Nachfrage mitteilte, gilt die im Mai 2016 eröffnete Halle als Teil des Transitzentrums Deggendorf. Dieses "ist seit 17. Juli für die Aufnahme von Personen aus den Herkunftsländern Sierra Leone und Aserbaidschan zuständig". Für beide Länder sei die Anerkennungsquote gering.

Bisher waren auch Flüchtlinge aus Syrien, die durchaus mit einer Aufenthaltsgenehmigung rechnen können, in der 342 Menschen fassenden Halle im Industriegebiet untergebracht.

Die Pressesprecherin der Regierung von Niederbayern bestätigte, dass derzeit vorbereitende Maßnahmen getroffen werden. Dazu zählt, einen Zaun "zum Schutz der Bewohner" aufzustellen. Aufnahmeeinrichtungen und deren Dependancen seien und waren bisher schon größtenteils zum Schutz der Bewohner und für Zugangskontrollen eingezäunt, so auch in Deggendorf. Kellnberger spricht von einem "Stand-by-Betrieb" der Halle an der Plattlinger Stadtgrenze, weil derzeit noch keine Personen darin leben.

Das Konzept für bayerische Transitzentren sieht vor, in zentralen Einrichtungen beschleunigte Asylverfahren gefolgt von einer zeitnahen Rückführung bei denjenigen neuankommenden Asylbewerbern durchzuführen, die eine geringe Bleibeperspektive haben, über ihre Identität täuschen oder die Mitwirkung beim Asylverfahren verweigern.
Mehr dazu lesen Sie in der Plattlinger Zeitung vom 4. August.