Deggendorf
Ausschreitungen am Ankerzentrum: Bewährungsstrafe für Rädelsführer

11.02.2020 | Stand 18.09.2023, 4:20 Uhr

Bei den Auseinandersetzungen zwischen Gruppen von aserbaidschanischen und nigerianischen Asylbewerbern am Ankerzentrum im August 2019 musste die Polizei gefordert. −Foto: Archiv/Birgmann

Zu einer Bewährungsstrafe hat das Schöffengericht am Amtsgericht einen der Rädelsführer bei den Auseinandersetzungen im Deggendorfer Ankerzentrum im August vergangenen Jahres verurteilt. Damals waren zwei Gruppen von Asylbewerbern aus Nigeria und Aserbaidschan aufeinander losgegangen, hatten sich mit Steinen und Flaschen beworfen, das Sicherheitspersonal und Polizeikräfte angegriffen.

Kräftig mitgemischt bei der Aktion, die der Staatsanwalt mit "bürgerkriegsähnlichen Zuständen" beschrieb, hatte der 37-jährige Angeklagte. Er ließ über seinen Anwalt und die Dolmetscherin erklären, dass er gar nicht gewusst habe, woran sich der Streit entzündet hatte, sondern einfach mitgemacht hatte. Außerdem war er stark betrunken. Er habe an dem Tag viel Whisky und Wodka getrunken.

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Der Staatsanwalt warf dem Angeklagten vor, einen Stein auf einen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes geworfen zu haben und gemeinsam mit anderen auf einen Afrikaner eingeschlagen zu haben. Bei einem erneuten Aufeinandertreffen der beiden Gruppen, soll er wieder Steine geworfen haben. Der Angeklagte wurde selbst am Kopf verletzt, wehrte sich aber heftig gegen die Polizeibeamten, die ihn zum Rettungswagen bringen sollten, so dass drei Polizeibeamte ebenfalls verletzt wurden und ihre Uniformen kaputtgingen.

Dass der 37-Jährige nicht ins Gefängnis muss, liegt daran, dass er seine Taten rückhaltlos zugab, erläuterte Richter Anton Donaubauer in der Urteilsbegründung. Im Gerichtssaal entschuldigte sich der Angeklagte sowohl über seinen Rechtsanwalt beim Gericht als auch direkt bei dem zuständigen Ermittlungsbeamten von der Polizei, der als Zeuge aussagte. Zudem saß der Aserbaidschaner in den vergangen sechs Monaten in Untersuchungshaft und war nicht vorbestraft. "Trotzdem war es ganz, ganz knapp. Sie haben die meisten Körperverletzungssachen begangen", sagte Donaubauer mit Blick auf die anderen in der Sache Angeklagten. Letztlich sei aber niemand schwer verletzt worden und der Angeklagte habe selber auch zwei Kopfwunden erlitten, die genäht werden mussten. Die Haftstrafe von zwei Jahren könne deshalb auf Bewährung ausgesetzt werden.