Weg für Bebauungsplan frei
Campingplatz Waging bekommt Mobilheime

30.04.2024 | Stand 30.04.2024, 15:51 Uhr

In der Vorsaison sind noch Plätze auf dem Waginger Campingplatz leer. Das wird sich erfahrungsgemäß in den kommenden Monaten drastisch ändern. − Foto: Konnert

Der Bauausschuss der Marktgemeinde Waging am See hat beschlossen, für das „Strandcamping Waging“ einen Bebauungsplan aufzustellen. Er soll sich derzeit auf die Campingplatzfläche beschränken, die im Planentwurf als „Teilbereich A“ bezeichnet wird. Ein zweiter Teilbereich soll zu einem späteren Zeitpunkt überplant werden.

Der bestehende Flächennutzungsplan muss nicht geändert werden, er weist dort bereits Flächen für einen Campingplatz aus. Das Verfahren wurde aufgeteilt, um baldmöglichst die Rechtsgrundlage zur Errichtung von Mobilheimen zu schaffen. Mit der Möglichkeit, solche Einrichtungen anzubieten, soll die Wettbewerbsfähigkeit des bestehenden Campingplatzes gesichert und die Attraktivität des Tourismusstandortes Waging am See insgesamt verbessert werden.

Da die Anzahl der Stellplätze auf dem Campingplatz nicht erhöht wird, sei nicht mit einer Zunahme des Kfz-Verkehrs zu rechnen. Die Aufstellung von Mobilheimen anstelle von Wohnwagen oder Wohnmobilen in einigen Bereichen des bestehenden Campingplatzes wird dessen Erscheinungsbild, das von Ein- und Durchgrünung bestimmt ist, nicht wesentlich verändern. Hinsichtlich der Gestaltung der Mobilheime sind die Festsetzungen im Planentwurf deutlich lockerer, wie die in den Bebauungsplänen für Wohnbebauungen. Damit ist man flexibler bei der Gestaltung der Wohnheime. Auf einem Campingplatz herrscht aufgrund von verschiedenen Fahrzeugen und Zelten naturgemäß keine einheitliche Gestaltungsmöglichkeit. Zudem können durch die Eingrünung des Campingplatzes die neuen baulichen Anlagen von außen sowieso nicht eingesehen werden. Die Verwaltung hat darauf hingewiesen, dass sie aus den genannten Gründen diese Bauten nicht als Bezugsfall für Wohnbaugebiete heranziehen kann.

Was noch gewährleistet werden muss, ist die Sicherstellung einer ausreichenden Löschwasserversorgung. Bis zum Abschluss der Bauleitplanung muss zwingend eine Lösung dafür vorliegen, sonst kann beim später zu stellenden Bauantrag der Brandschutznachweis ein Problem darstellen. Nach dem Kenntnisstand der Verwaltung kann der Waginger See rechtlich nicht als Löschwassereinrichtung berücksichtigt werden. Der Segelclub ist von der Planung ausgenommen, für ihn ändert sich rechtlich nichts und es ergeben sich auch keine Nachteile. Die bestehende Straße dorthin ist bereits jetzt privat und wird durch den Bebauungsplan nicht geändert. Von Seiten der Verwaltung wurde dem Segelclub zugesichert, dass er an dem Verfahren beteiligt wird.
Gemeinderat Georg Seehuber (FWG) stellte sich hinter den Antrag und betonte, dass er für die Zukunft des Tourismus in Waging wichtig ist. Heinrich Maierhofer (Grüne) wollte von dem in der Bauausschusssitzung als Gast anwesenden Geschäftsführer des „Strandcamping Waging“, Andreas Barmbichler, wissen, ob für den Bau der Mobilheime die Standfläche für die Heime betoniert werde. Er befürchte nämlich eine zunehmende Flächenversiegelung. Die Heime werden auf Kiesflächen stehen, nicht auf Betonflächen, so Barmbichler. Sie bekommen einen Elektroanschluss und einen Anschluss für Wasser und Abwasser. Im Moment ist der Bau von zwanzig Mobilheimen geplant. Der Bebauungsplan sieht aber auch Plätze für weitere Heime vor, denn er ist zukunftsweisend ausgerichtet. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll in Form einer mindestens dreiwöchigen Planauflage im Rathaus Waging am See erfolgen.