„Weitere Infektionen verhindern“
Ausgangssperre: Regelung in Bayern strenger als im Bund

23.04.2021 | Stand 23.04.2021, 18:46 Uhr

Ein Jogger allein auf weiter Flur. Während die Bundes-Notbremse Laufen oder Spazierengehen nach 22 Uhr noch erlaubt, bleibt es in Bayern dagegen bei der strengeren Regel. Ab 22 Uhr darf man nur aus wichtigem Grund außer Haus – Sport treiben zählt nicht dazu. −Foto: dpa

Die Corona-Notbremse des Bundes entfaltet ab Samstag Wirkung auch in Bayern. Teilweise gelten im Freistaat aber weiterhin strengere Regeln - so etwa bei der Ausgangssperre.

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Von 22 bis 5 Uhr darf man im Freistaat Haus und Garten nicht verlassen. Ausnahmen sind berufliche Gründe, Notfälle, die Betreuung von Kindern oder Hilfsbedürftigen, Sterbebegleitung oder die Versorgung von Tieren. Sich alleine an der frischen Luft zu bewegen - etwa zum Joggen oder für Spaziergänge - ist nach 22 Uhr in Bayern nicht mehr erlaubt. Die Bundesnotbremse ließe dies bis 24 Uhr zu.

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Bayern hält „erst einmal“ an schärferen Regeln fest

Bewegung an der frischen Luft sei zwischen 22 Uhr und 24 Uhr „kein Ausnahmetatbestand von der Ausgangssperre“, heißt es dazu am Freitag in einer Pressemitteilung des Bayerischen Gesundheitsministeriums. Um weitere Infektionen zu verhindern, halte Bayern „erst einmal an der schärferen Regelung für die Zeit ab 22 Uhr fest“.

Freie Wähler drohen mit Blockade

Die Freien Wähler drohen wegen der strengeren Auflagen im Kabinett mit einer Blockade bei einer Verlängerung der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. „Wir müssen jetzt schnellstmöglich all die Dinge lockern, die der Bund uns erlaubt“, sagte Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger.

− dpa/age