"Dinge lockern, die der Bund erlaubt"
Corona-Auflagen: Aiwanger droht mit Blockade im Kabinett

23.04.2021 | Stand 21.09.2023, 5:06 Uhr

Hubert Aiwanger, Bundesvorsitzender der Freien Wähler. −Foto: Kay Nietfeld/dpa

Im Streit um die Corona-Auflagen in Bayern drohen die Freien Wähler im Kabinett mit einer Blockade bei einer Verlängerung der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

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Hintergrund sei die Auslegung zusammen mit der Bundes-Notbremse - was für Bayern bedeute, dass von beiden Regelungen im Freistaat immer nur die strengeren gelten würden, sagte Vize-Ministerpräsident und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger am Freitag der Deutschen Presse-Agentur in München.



Die Freien Wähler forderten für Bayern auch die Übernahme der lockereren Vorgaben aus der Corona-Bundesnotbremse. "Wir müssen jetzt schnellstmöglich all die Dinge lockern, die der Bund uns erlaubt", sagte Aiwanger. Er kündigte an, das Thema spätestens am Dienstag im Kabinett ansprechen zu wollen, zugleich hoffe er aber auch auf eine frühere Lösung. Die CSU sei schon informiert, bisher habe er aber noch keine Rückmeldung.

Aiwanger: Vor allem bei Gärtnereien Handlungsbedarf

Für Aiwanger ist insbesondere bei den Gärtnereien der Handlungsbedarf groß, da diese ihre Pflanzen sonst massenweise auf den Kompost werfen müssten. Auch bei der nächtlichen Ausgangsbeschränkung in Hotspots mit einer Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner hofft Aiwanger auf eine Umsetzung der lockereren Bundesregelung in Bayern.

Nach dem bisherigen Stand gelten in Bayern nur die Regelungen der Bundesnotbremse bei denen diese strenger ist als das bisherige Vorgehen im Freistaat. Dies bedeutete etwa, dass ab einer Inzidenz von 150 Geschäfte auch nach Terminabsprache und negativem Corona-Test nicht mehr besucht werden dürfen. Dies war bisher bis zur Inzidenz 200 gestattet. Umgekehrt verzichtet Bayern aber auch darauf, Schüler erst ab einer Inzidenz von 165 in den Distanzunterricht zu schicken, hier gilt weiterhin die strengere Inzidenz 100 als Grenzwert.

Die bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt noch bis zum 9. Mai und muss bis spätestens dann verlängert werden, ansonsten läuft sie aus. "Es ist ärgerlich genug, dass wir nicht lockerer sein können als der Bund." Aus jetziger Sicht könne er es nicht mittragen, die Verordnung zu verlängern, sagte Aiwanger. Denkbar wäre dies nur, wenn sich die Infektionszahlen dramatisch verschlechtern würden und die Lage in den Krankenhäusern kritisch werde.

− dpa