Nächtliche Reisen verboten
Innenministerium: Ausgangssperre gilt auch für Durchreisen

23.04.2021 | Stand 21.09.2023, 23:58 Uhr

−Symbolbild: dpa

Die ab Samstag greifende Corona-Notbremse erschwert in weiten Teilen Deutschlands auch das Reisen. Die nächtliche Ausgangssperre bezieht sich laut Innenministerium auch auf Durchreisen.

Die Regelung betreffe nicht nur den Aufenthalt an einem Ort, sondern auch Reisen von A nach B, erklärte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Freitag in Berlin. "Das heißt also, wer in der Zeit zwischen 22 und 5 Uhr aus Anlass einer touristischen Reise reisen möchte, sollte besser umbuchen oder umplanen." Eine dienstliche Flugreise sei wegen der vorgesehenen Ausnahmen hingegen möglich.



Für Landkreise, die am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 überschritten haben, gelten ab Samstag Ausgangsbeschränkungen zwischen 22 Uhr abends und 5 Uhr morgens. Bis Mitternacht darf man sich noch allein an der frischen Luft bewegen - zumindest in den meisten Bundesländern. Ob diese "Mitternacht-Regel" in Bayern auch gilt, oder es nach bisheriger Maßgabe nach 22 Uhr keine entsprechende Ausnahme mehr gibt, ist noch unklar. Eine entsprechende PNP-Anfrage blieb bislang unbeantwortet. Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Coronavirus-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner es binnen einer Woche gab. Die Regelung enthält eine Reihe von Ausnahmen. So ist der Aufenthalt auch während der Nachtstunden normalerweise zur Berufsausübung erlaubt, um das Sorge- und Umgangsrecht wahrzunehmen oder in medizinischen Notfällen bei Mensch und Tier.

"Wer keine Ordnungswidrigkeit begehen will, darf während der Ausgangssperre die betroffenen Landkreise weder im Auto, mit der Bahn oder sogar dem Flugzeug durchqueren", sagte Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) der Bildzeitung am Freitag. "Die Bundesregierung muss jetzt schnellstens klären, wie ihre Regelung umgesetzt werden soll."

Dem Bericht der Zeitung zufolge stellt die Regelung auch Flughäfen vor Probleme. Passagiere könnten für Nacht- und Frühflüge in den Stunden der Ausgangssperre nicht anreisen. Auch könnten im Fall hoher Inzidenzen in der fraglichen Region keine Nachtflüge abheben.

− dpa/afp/pnp