Laut Finanzminister Füracker
Ab sofort: Hochwasser-Soforthilfen können beantragt werden

21.07.2021 | Stand 19.09.2023, 21:05 Uhr

Albert Füracker −Archivbild: Daniel Karmann/dpa

In Bayern sind durch die Hochwasserkatastrophe am Wochenende erhebliche Schäden entstanden. Ab sofort können die Betroffenen aber Soforthilfen beantragen.

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"Wir helfen schnell und unbürokratisch – aufwändige Nachweise sind nicht erforderlich", kündigte Finanz- und Heimatminister Albert Füracker in einer Pressemitteilung an. Ansprechpartner für die Auszahlung der Gelder sei zunächst das jeweilige Landratsamt – Formulare können bei den Behörden ausgefüllt und abgegeben werden. Die Auszahlung erfolgt dann per Überweisung oder könne nach Absprache auch in bar erfolgen.

Zur Linderung der ersten Not wird eine Soforthilfe, zum Beispiel für die Wiederbeschaffung von zerstörtem Hausrat, von bis zu 5000 Euro an betroffene Haushalte ausgezahlt. Hinzu kommt eine Soforthilfe für "Ölschäden an Gebäuden" von bis zu 10.000 Euro. Bei Versicherbarkeit der Schäden gilt für Nichtversicherte jeweils ein Abschlag von 50 Prozent. Versicherungsleistungen werden auf die staatlichen Hilfen angerechnet.

Umfangreiche Hilfen für Menschen in existenzieller Not

Noch umfangreichere Hilfen seien für Menschen möglich, die in existenzielle Notlagen gekommen seien, heißt es in der Mitteilung weiter. Hier könne mit Zuschüssen aus dem sogenannten Härtefonds bis zu 100 Prozent der Schäden erstattet werden. "Die Staatsregierung stellt auf diese Weise sicher, dass durch derartige Unglücksfälle niemand tatsächlich in seiner Existenz gefährdet wird."

Weitere Maßnahmen seien etwa eine mögliche Stundung von Steuern, Aufschieben von Vollstreckungsmaßnahmen.

− pnp