Tipps zur Schadensregulierung
Unwetterkatastrophe: Was Betroffene jetzt wissen müssen

20.07.2021 | Stand 20.09.2023, 4:08 Uhr

Rheinland-Pfalz, Altenahr: Meterhoch türmen sich Wohnwagen, Gastanks, Bäume und Schrott an einer Brücke über die Ahr. Zahlreiche Häuser in dem Ort wurden komplett zerstört oder stark beschädigt. −Foto: Boris Roessler/dpa

Die Auswirkungen des Unwetters sind verheerend – Regen und Fluten haben große Schäden angerichtet. Das können Betroffene jetzt hinsichtlich der materiellen Schäden tun.

Einen Liveticker zum Hochwasser in der Region finden Sie hier. Fotostrecken zeigen die Situation in Passau und im Berchtesgadener Land.



Die Hochwasserkatastrophe im Westen hinterließ verheerende Schäden und auch in Bayern richtete die Flut vor allem im Berchtesgadener Land viel Zerstörung an. Karin Brandl, Schadenexpertin des Versicherungskonzerns Ergo, sowie der Kfz-Experte Frank Mauelshagen, informieren, wie Betroffene jetzt reagieren sollten.



Was ist jetzt zu tun?
Wer von einer Unwetterkatastrophe betroffen ist, sollte schnellstmöglich seine Versicherung kontaktieren – und sich wenn möglich einen groben Überblick über die Situation verschaffen und Schäden mit Fotos dokumentieren. Dabei sollte man sich allerdings keinesfalls in Gefahr begeben und etwa in einsturzgefährdete Häuser oder vollgelaufene Keller gehen. Wenn ein Gebiet evakuiert wurde, solle man nicht auf eigene Faust zurückkehren.

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Wenn die Lage eine Überprüfung jedoch zulässt, sollte man nachsehen, welche Räume überflutet sind, ob Fenster oder Türen beschädigt sind und ob das Dach ein Leck hat. Schäden sollte man zunächst nicht beseitigen, außer sie stellen eine unmittelbare Gefahr dar. Ansonsten solle man weiteren Schaden so gering wie möglich halten – also zum Beispiel beschädigte Fenster abdecken, um Wasser vor dem weiteren Eindringen zu hindern. Generell gelte aber: besser abwarten, sonst könnte die Aufräumaktion die spätere Regulierung erschweren. Handwerker sollten die Betroffenen erst beauftragen, wenn die Versicherung der Regulierung des Schadens zugestimmt hat.

Schaden melden
Nachdem die Betroffenen ihre Schäden gesichtet und dokumentiert haben, sollten sie diese bei der Versicherung melden. Das funktioniere häufig auch online. Dafür braucht der Versicherte: Versicherungsnummer, den Schadentag, den Schadenort, den Schadenhergang und den Umfang des Unwetterschadens. Dazu sei eine Liste der beschädigten Gegenstände sinnvoll und, wenn noch vorhanden, die Rechnungen. Wenn möglich sollten kaputte Gegenstände außerdem bis zur Schadensregulierung aufgehoben werden.



Hausratversicherung für Schäden am Mobiliar
Für Schäden an Mobiliar und Einrichtung wie Teppichen oder Kommoden kommt grundsätzlich die Hausratversicherung auf. Was viele nicht wissen: Schäden durch Starkregen und Hochwasser sind nicht automatisch abgedeckt. Dafür kann eine erweiterte Naturgefahrenversicherung notwendig sein.

Wohngebäudeversicherung für Schäden am Gebäude
Auch hier muss in der Regel der Zusatzbaustein Naturgefahren mit eingeschlossen sein, damit die Wohngebäudeversicherung greift. Dann werden Kosten für Reparaturen im und am Gebäude sowie für den Wiederaufbau übernommen, ebenso für das Abpumpen von Wasser und die Trockenlegung. Um nicht auf einem Teil der Kosten sitzen zu bleiben, sollten Hausbesitzer auf eine ausreichende Versicherungssumme achten und ihre Policen in regelmäßigen Abständen überprüfen und gegebenenfalls anpassen, rät Brandl.

Schäden am Auto
Bei Schäden am Auto durch herabstürzenden Dachziegeln, Ästen und abgeknickte Bäume kommt die Vollkaskoversicherung auf, für Überflutungen reicht eine Teilkasko. Auch hier ist eine Dokumentation mit Fotos wichtig sowie der Vermerk über Uhrzeit und Ort.

− kwi