Kirchham
Veränderungen in der Pfarrer-Stirner-Straße

22.01.2023 | Stand 17.09.2023, 4:55 Uhr
Lorenz Diet

Viele Jahrzehnte war den Kirchhamern die ehemalige Schmiede- und Spenglerwerkstatt, zuletzt Schreinerei, mit den dazugehörigen Gebäuden an der Pfarrer-Stirner- Straße ein vertrauter Anblick. Ein Investor aus Pocking will hier zwei Mehrfamilienhäuser errichten. −Foto: Diet

Nach dem Bau der Kurwohnanlage Schloss Kirchham an der Pfarrer-Stirner-Straße wird die Straße nun mit der geplanten Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit je drei Vollgeschossen und 15 Wohnungen auf dem Strasser-Schmied-Anwesen gegenüber dem Schloss auf einer Fläche von 2100 Quadratmetern ein neues Gesicht erhalten.

„Um die Baumaßnahme verwirklichen zu können, bedarf es einer umfangreichen Änderung des Bebauungsplanes „Ortskern II“, erklärte Bauamtsleiter Stefan Biereder dem Gemeinderat. Dabei geht es um folgende Änderungen des Bebauungsplanes: Statt nur zwei Vollgeschossen sollen drei errichtet werden können. Als Dachform soll anstatt eines Satteldaches auch ein symmetrisches Walmdach zugelassen werden. Auf den der Straße abgewandten Seiten sollen bei Fenstertüren auch liegende Formate verwendet werden können. Die Höhe des Kniestocks wird bei Gebäuden mit drei Vollgeschossen auf 20 Zentimeter beschränkt. Schließlich sollen Rampenwerke bei Tiefgaragen dem Hauptgebäude angepasst und mit einem Flachdach versehen werden dürfen. Ohne längere Debatte stimmte der Gemeinderat dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes einstimmig zu. Nun muss das Bauamt die notwendigen Verfahrensschritte einleiten.

Was vor 30 Jahren noch sinnvoll war, dass es in die Bebauungspläne eingearbeitet wurde, hat heute oftmals seinen Zweck verloren. So wurden nun aus den beiden 1989 erstellten Bebauungsplänen „Ortskern I“ und „Ortskern II“ die Zweckbestimmungen „Landwirtschaft, Mischgebiet und Wohnen“ herausgenommen. Es erfolgte eine öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im vereinfachten Änderungsverfahren. Von beiden Seiten wurden keine Einwände gegen eine Änderung der Bebauungspläne erhoben. Lediglich das Landratsamt wies darauf hin, dass beim Bestandsplan dies ohne Aufklappen erkennbar sein sollte. Ebenso sei die Begründung auf vorliegendem Plan abzufassen. Der Gemeinderat nahm vom Anhörungsverfahren Kenntnis und beschloss einstimmig die beiden Deckblätter als Satzung.

Zugestimmt wurde vom Gemeinderat auch einem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Tutting“. Die Änderung betrifft das Grundstück Flurnummer 1159/3, auf dem der Antragsteller auf der nördlichen Teilfläche die Errichtung einer Schreinerwerkstätte samt Lagerräumen plant. Mit der Änderung soll die Baugrenze dem Vorhaben angepasst, die Mindestgrundstücksgröße von 2000 Quadratmetern wegen der erforderlichen Grundstücksteilung auf 1250 Quadratmeter herabgesetzt und das Dach mit einer Dachneigung von sechs Grad errichtet werden können. Bauamtsleiter Stephan Biereder wies darauf hin, dass in das Deckblatt auch die Bestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnung eingearbeitet werden müssen, da bei der Erstellung des Bebauungsplanes das Gebiet noch nicht im Wasserschutzgebiet gelegen war. „Mit dem Naturschutz haben wir auch schon Gespräche bezüglich der Bepflanzung und der Grünflächen aufgenommen,“ erklärte der Bauamtsleiter. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Bebauungsplan im Regelverfahren zu ändern. Vor Inkrafttreten des Bebauungsplanes, so ein weiterer Beschluss, ist allerdings die Erschließung und die Bauverpflichtung in einem städtebaulichen Vertrag zu regeln.

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