Wenn Ende November, zum sogenannten „Termin 2024/2“, wieder die Zweite Juristische Staatsprüfung ansteht, werden angehende Passauer Juristen an den neun Prüfungstagen eine Anreise nach Regensburg in Kauf nehmen müssen. Denn ab dann entfällt Passau als Prüfungsort. Nachdem eine PNP-Anfrage beim Bayerischen Justizministerium (StMJ) vergangenen Freitag nicht beantwortet wurde, liegt nun eine Begründung für diese Entscheidung vor. Die Vizepräsidentin für Studium und Lehre der Universität Passau Prof. Dr. Bettina Noltenius betonte auf Anfrage, dass die Universität mit den ihr zur Verfügung stehenden Mittel darauf hinwirken werde, dass der Standort Passau für das Staatsexamen erhalten bleibt.