Passau
Neue Versicherungs- Bedingungen besser

02.01.2023 | Stand 17.09.2023, 6:25 Uhr

Wenn es brennt, dann tauchen im Nachhinein viele Fragen auf: Was zahlt die Hausrats-Versicherung, was die Gebäudeversicherung? Liegt grobe Fahrlässigkeit vor? Und vieles mehr... −Foto: Archiv

Die Zeit nach Silvester und nach Weihnachten ist auch die Zeit mit hoher Brandgefahr, denn fast in jedem Haus stehen noch Christbäume und anderer Schmuck, der schon ziemlich trocken ist. Die PNP hat dazu Christian Eder, Sprecher des Bezirks Niederbayern in Passau im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), befragt.

PNP: Warum ist die jetzige Zeit besonders brandgefährlich?

Christian Eder: Von Ende November an trocknen die Adventskränze vor sich hin und spätestens ab Heiligabend gilt das auch für die Christbäume. Das wäre nicht weiter schlimm, wenn die Brandgefahr dadurch nicht immens zunehmen würde.

Passen die Leute zuwenig auf?
In und nach der Weihnachtszeit wird immer wieder die Gefahr von Zimmerbränden unterschätzt: Rund 7000 Mal brennt es in deutschen Wohnzimmern, rund 26 Millionen Euro an Schäden werden dadurch Jahr für Jahr verursacht, sagt die Versicherungswirtschaft. Insbesondere Kerzen sollten nie unbeaufsichtigt in der Nähe von Nadelhölzern brennen, weil sich trockene Tannennadeln sehr rasch entzünden und in Minutenschnelle Zimmerbrände mit Temperaturen von bis zu 1000 Grad Celsius entstehen lassen.

Was macht man am besten im Fall des Falles?
Wenn es trotz aller Vorsicht doch zur Katastrophe kommt, bitte nicht mit Löschwasser geizen. Denn die durch Wasser ruinierten Sachen werden, wie auch die durch das Feuer vernichteten, von der Hausratversicherung bezahlt, – auch die Weihnachtsgeschenke.

Wie entstehen die größten Schäden?
Bei einem Zimmerbrand geht es meist nur um die Reparatur eines Tisches, um Reinigungskosten und um Tapeten, manchmal aber um 50000 Euro und mehr. Wenn nämlich brennender Kunststoff (Tischplatten, Schrankbeschichtungen etc.) gefährliche Stoffe freisetzt, können diese die gesamte Wohnungseinrichtung und die Kleidung durchdringen und müssen vollständig entsorgt werden.

Wann zahlt eine Versicherung nicht?
Bei Verdacht auf grobe Fahrlässigkeit, beispielsweise durch eine unbeaufsichtigte Kerzenflamme im Zimmer, können die Gerichte das letzte Wort haben und die Versicherung kann ihre Erstattungsleistung mindern. In neueren Versicherungsbedingungen geht es den Geschädigten besser: Viele Versicherer leisten nun auch in diesen Fällen. Ob der sogenannte Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit mitversichert ist, und in welchem Umfang, kann der betreuende Versicherungskaufmann schnell beantworten.

Und wer haftet, wenn nicht nur der Tisch angesengt ist?
Für Schäden am Gebäude ist die Feuerversicherung des Hauses zuständig, die sich jedoch von einem Mieter einen Teil des Geldes zurückholt, wenn dieser den Brand schuldhaft verursacht hat. Eine Privathaftpflichtversicherung kann hier die Ansprüche regulieren, sie sollte ohnehin in keinem Haushalt fehlen.


Interview: Franz Danninger