Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz
Laut Passauer Professor: Habecks Heizungsgesetz teils verfassungswidrig

09.06.2023 | Stand 14.09.2023, 23:38 Uhr

Nach dem Gesetzentwurf soll von 2024 an möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. −Symbolbild: Imago

Das von der Bundesregierung um Grünen-Minister Robert Habeck geplante umstrittene Heizungsgesetz ist wohl teilweise verfassungswidrig. Zumindest sagt das der Passauer Juraprofessor Meinhard Schröder.



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Die Ampel-Regierung will mit dem Gebäudeenergiegesetz schon nächstes Jahr den Abschied von Öl- und Gasheizungen einläuten. Nach dem Gesetzentwurf soll von 2024 an möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Auch ein Verbot von Holzheizungen in Neubauten ist geplant. Staatliche Förderung soll den Umstieg sozial abfedern, außerdem soll es Übergangsfristen und Härtefallregelungen geben.

Eigentümer unter 80 werden völlig willkürlich anders behandelt als ältere



Es verstoße allerdings in mehreren Punkten gegen den Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 des Grundgesetzes, sagte der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler), der das Rechtsgutachten in Auftrag gegeben hatte. Bestes Beispiel sei die Altersgrenze von 80 Jahren für die Befreiung von der Pflicht zum Heizungstausch, sagte Aiwanger am Freitag: Eigentümer unter 80 Jahren würden völlig willkürlich anders behandelt als ältere.

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Zudem nehme der Gesetzentwurf keine Rücksicht auf die wirtschaftlichen und gesundheitlichen Voraussetzungen: „79-Jährige mit schmaler Rente müssen im Extremfall ihr Häuschen verkaufen. Wohlhabende 80-Jährige dürfen hingegen weiterhin mit Öl und Gas heizen.“ Wenn allerdings die Miteigentümer einer Immobilie jünger sind, „dann schlägt der Heizungstausch wieder voll zu. Das versteht kein Mensch“, sagte Aiwanger.

Aiwanger: Heizungsgesetz „gehört in die Tonne“



Auch die Ungleichbehandlung von Eigentümern und Mietern verstoße laut Rechtsgutachten gegen den Gleichheitsgrundsatz. Hochbetagte Mieter würden nicht berücksichtigt, obwohl auch ihnen ein Heizungstausch nicht zumutbar sei, wenn die Wohnung vorübergehend unbewohnbar werde. Das Heizungsgesetz erfülle die formalen Mindestanforderungen nicht, sei in der Praxis nicht umsetzbar „und gehört in die Tonne“, sagte der bayerische Wirtschaftsminister.

Oft steht auch eine Gebäudesanierung im Raum



Das EU-Parlament hat zudem jüngst für eine Sanierungspflicht von Gebäuden gestimmt. Damit die EU bis 2050 klimaneutral wird, sollen alle Immobilien bestimmte Energieeffizienzklassen erreichen. Wie Sie erkennen, ob auch Ihr Haus betroffen wäre, lesen Sie hier. Der Bericht der „Bild“-Zeitung mit dem Titel „EU plant härteren Heiz-Hammer als Habeck“ sei unterdessen „irreführend“, erklärte die Berliner Kommissionsvertretung auf dem Kurzbotschaftendienst Twitter. Es sei unzutreffend, dass ab 2029 in der EU nur noch Wärmepumpen erlaubt sein sollten.

− dpa