Nicht nur Öl- und Gasheizungen
Biomasse-Heizungen in Neubauten nicht mehr zulässig: Gilt das auch für Holzöfen?

01.05.2023 | Stand 16.09.2023, 22:58 Uhr

Die Bundesregierung hat jüngst ihren Entwurf zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verabschiedet. Darin ist nicht nur ein eingeschränktes Verbot von Öl- und Gasheizungen vorgesehen, sondern in Neubauten auch für Biomasse-Heizungen wie Pelletheizungen. Was bedeutet das zum Beispiel für Kachelöfen und Schwedenöfen?

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