Die Bundesregierung hat jüngst ihren Entwurf zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verabschiedet. Darin ist nicht nur ein eingeschränktes Verbot von Öl- und Gasheizungen vorgesehen, sondern in Neubauten auch für Biomasse-Heizungen wie Pelletheizungen. Was bedeutet das zum Beispiel für Kachelöfen und Schwedenöfen?