Schwiegervater verstorben
Frau gibt Schusswaffe bei Polizei ab – nun erwartet sie ein Strafverfahren

28.12.2022 | Stand 17.09.2023, 6:40 Uhr

−Symbolbild: Karl-Josef Hildenbrand/Archivbild

Am Dienstag, gegen 11.30 Uhr, wollte eine 54-Jährige Frau eine Pistole samt dazugehöriger Munition bei der Polizeiinspektion Straubing zur Vernichtung abgeben. Nun könnte eine Strafe auf sie zukommen.



Die Schusswaffe gehörte ihrem mittlerweile verstorbenen Schwiegervater, der sie legal besaß. Gegen die 54-Jährige, die in bester Absicht handelte, jedoch selbst keine waffenrechtliche Erlaubnis besaß, musste ein Strafverfahren wegen des unerlaubten Führens einer Schusswaffe eingeleitet werden.

In diesem Zusammenhang weist die Polizeiinspektion Straubing folgende Hinweise für den Umgang mit aufgefundenen bzw. geerbten Waffen geben. Oft ist der Ladezustand dieser Waffen unklar und die Munition überlagert, zur Vermeidung von Unfällen sollte nicht mit diesen Waffen hantiert werden, teilt die Polizei mit.

Die Polizeiinspektion Straubing oder das Ordnungsamt der Stadt Straubing sollten über den Sachverhalt zunächst telefonisch informiert werden, dann werden Waffen und Munition abgeholt.

− nb