Deggendorf
Bewährung für Angriff mit Metallstange

26.02.2019 | Stand 18.09.2023, 3:29 Uhr

−Foto: Binder

Wegen einer Schlägerei mit Metallstangen ist ein Angeklagter zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das Gericht wertete die Tat als gefährliche Körperverletzung in einem mittelschweren Fall. Zwei mitangeklagte Jugendliche sprach das Gericht frei.

Die Schlägerei hatte sich im April vergangenen Jahres auf dem Norma-Parkplatz zugetragen. Vorangegangen war ein Streit bei einem Umzug. Der spätere Geschädigte forderte Geld für diverse Arbeiten vom Angeklagten. Es kam zu einer Auseinandersetzung im Haus, bei der Gegenstände geworfen wurden. Noch am gleichen Tag rief der Geschädigte mehrmals am Mobiltelefon des Angeklagten an und verlangte erneut sein Geld. Man vereinbarte, sich am Norma-Parkplatz zu treffen. Mit im Auto saßen der Sohn des Angeklagten und ein weiterer Jugendlicher, die beim Umzug geholfen hatten.

Was weiter geschah, konnte das Gericht trotz zahlreicher Zeugen nicht mit Sicherheit klären. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, dass er mit dem Auto auf seinen Kontrahenten zufuhr und dieser sich nur mit einem Sprung in die Höhe vor größeren Verletzungen bewahren konnte. Das stritt er ab. Er gab jedoch zu, dass er aus dem Auto ausstieg, sich zwei Vorhangstangen aus Metall griff und mit einer Stange auf den anderen Mann einschlug. Die andere Stange fiel zu Boden und wurde vom Gegner benützt, so dass jeder auf den anderen mit einer Stange einhieb. Den beiden Jugendlichen wurde vorgeworfen, sich an der Schlägerei beteiligt zu haben. Sie sagten beide aus, dass ihnen Freunde aus dem "gegnerischen Lager" die Autotüren zugehalten hätten, so dass sie nicht aussteigen konnten. Das Gegenteil konnte ihnen nicht bewiesen werden.

− she