Deggendorf
Keine Durchfahrt mehr nach Metten

13.02.2019 | Stand 18.09.2023, 3:28 Uhr

Für Radfahrer und natürlich auch Fußgänger soll die alte Straße zwischen Deggendorf und Metten künftig da sein. Anlieger dürfen mit dem Auto fahren, für sie gilt Tempo 30. −Foto: Binder

Die alte Mettener Straße wird zur ersten "Fahrradstraße" im Landkreis. Der Verwaltungsausschuss hat am Mittwoch die Abstufung von der Orts- bzw. Gemeindeverbindungsstraße zu einem "beschränkt öffentlichen Weg" beschlossen. Mit den verkehrsrechtlichen Fragen muss sich noch der Verkehrsausschuss befassen, sie wurden aber natürlich auch diskutiert.

Während es sich bei den klassischen Radwegen um Fahrspuren handelt, die von der Auto-Spur – zumindest mit einer Markierung – abgetrennt ist, gibt es bei der Fahrradstraße keine Markierung. Radler, Fußgänger und Autofahrer teilen sich hier eine Spur – aber die anderen Verkehrsteilnehmer haben gegenüber den Autofahrern Vorrang.

Auf Deggendorfer Gebiet wird die alte Mettener Straße von der Einmündung "An der Leiten" bis zur Stadtgrenze beim Schalterbach auf etwa 1,5 Kilometer zur Fahrradstraße. Der Markt Metten hat bereits signalisiert, dass er mitziehen will und mindestens bis zum Grabmeier Keller ebenfalls abstufen möchte.

Wichtigster Punkt für die Autofahrer: An der Stadtgrenze kommt ein Poller hin – für Autofahrer wird die Straße damit eine Sackgasse, eine Durchfahrt nach Metten nicht mehr möglich. Das wird Umwege für Anwohner bedeuten. Gewichtiger dürfte aber sein: Die alte Mettener Straße fällt auch als Ausweichstrecke weg, wenn bei Stau auf der Autobahn auch die Staatsstraße voll ist. Zwar war die Durchfahrt auch bisher schon verboten und nur für Anlieger frei, doch wer Anlieger sei, lasse sich in der Praxis nicht kontrollieren, merkte OB Christian Moser an.

Am Beginn, also bei der Einmündung "An der Leiten", macht künftig ein quadratisches weißes Schild mit einem blauen Fahrradsymbol und der Aufschrift "Fahrradstraße" auf die Einstufung aufmerksam. Der Hinweis "Anlieger frei" zeigt an, dass Autos fahren dürfen. Für sie gilt "Tempo 30". Das Sackgassen-Zeichen weist die Autofahrer darauf hin, dass sie nicht durchkommen.

− stg