Altenmarkt an der Alz
Verkehrspolizei kontrolliert Lkw an der B304: Schwerwiegende Verstöße

21.07.2023 | Stand 13.09.2023, 6:48 Uhr

Nicht nur, dass mehrere Lastwagenfahrer notwendige Papiere nicht vorlegen konnten, sie fuhren auch noch deutlich zu schnell. −Symbolbild: dpa

Wie wichtig und notwendig die Lastwagenkontrollen der Polizei sind, zeigte sich am Donnerstagvormittag, 20. Juli, auf der B304 in Altenmarkt an der Alz (Landkreis Traunstein). Die Schwerverkehrsgruppe der Verkehrspolizeiinspektion Traunstein führte Kontrollen durch. Zwei Sattelzüge mit österreichischer Zulassung wurden gleich zu Beginn in die Kontrollstelle beordert.

Bei den Fahrern handelte es jeweils um türkische Staatsangehörige. Für den 45-jährigen Fahrer des ersten Sattelzuges war die Fahrt an Ort und Stelle beendet. Neben erheblichen Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten hatte er seit fast einem Jahr keinen gültigen Lkw-Führerschein mehr. Nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft wurden gegen den Fahrer und das österreichische Unternehmen Verfahren wegen mehrfachen Fahrens ohne Fahrerlaubnis beziehungsweise Ermächtigung als Halter zum Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Die Firma musste einen Ersatzfahrer stellen.

Zur Durchführung des Verfahrens wurde eine Sicherheitsleistung im hohen dreistelligen Bereich einbehalten. Erwähnenswert ist noch, dass der 45-jährige türkische Lkw-Fahrer anstelle der erlaubten 60 fast durchgängig mit 90 Stundenkilometern (km/h) auf der Bundesstraße unterwegs war.

Fahrer hat nicht die notwendigen Papiere

Den zweite Sattelzug lenkte ein 47-jähriger türkischer Staatsangehöriger. Dieser war mit 92 km/h nochmals schneller unterwegs als sein Landsmann. Der Fahrtenschreiber und die Fahrerkarte wurden daher genauer unter die Lupe genommen. Es stellte sich heraus, dass sich sowohl der Fahrer, als auch das zuständige österreichische Unternehmen nicht an die Sozialvorschriften hielten. Erforderliche Tätigkeitsnachweise konnten nicht erbracht werden, und die gesetzlich vorgeschriebenen Landeingaben in den Tachographen fehlten fast zur Gänze.

Jeder Lkw-Fahrer im gewerblichen Güterverkehr benötigt zusätzlich einen Nachweis zur Berufskraftfahrer-Qualifikation. Diese hatte der türkische Lkw-Fahrer aber nicht. Zusätzlich wurden Verstöße im Bereich der Unternehmerpflichten festgestellt. Zur Durchführung der beiden Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eine Sicherheit im unteren vierstelligen Bereich einbehalten.

Danach lotsten die Polizeibeamten einen Sattelzug mit kroatischer Zulassung in die Kontrollstelle. Bei dem Fahrer handelte es sich um einen 32-jährigen serbischen Staatsangehörigen. Wiederum war hier die Fahrt an Ort und Stelle beendet, da gegen diesen ein aktuelles Fahrverbot bestand. „Die Überprüfung der Lenk- und Ruhezeiten brachte ebenfalls Haarsträubendes zu Tage“, so die Polizei in ihrem Bericht. Die tägliche Mindestruhezeit von neun Stunden wurde mehrfach stark unterschritten. Als Spitzenwert konnte der Fahrer an einem der kontrollierten Tage eine Ruhezeit von lediglich 2,5 Stunden vorweisen.

Im weiteren Verlauf wurde der Sattelzug noch verwogen. Hierbei stellte sich heraus, dass das zulässige Gesamtgewicht von 40 Tonnen um sechs Tonnen überschritten war. Die Polizei weiter: „Anzumerken ist noch, dass auch dieser Fahrer mit 90 km/h über die Bundesstraße brauste.“ Für die Durchführung der beiden Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde in diesem Falle eine Sicherheit im mittleren dreistelligen Bereich einbehalten.

− red