Auftakt vor Gericht
Vergewaltigung in Obing: Prozess gegen 32-Jährigen beginnt

11.01.2023 | Stand 17.09.2023, 5:47 Uhr

Über diese Brücke ging die Obingerin heim, als sie ein Mann überfiel. −Foto: hr

Gut neun Monate nach der Vergewaltigung einer 54-jährigen Frau in Obing muss sich seit Mittwochvormittag der mutmaßliche Täter vor Gericht verantworten.



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Im Prozess gegen den 32-Jährigen stehen nach dem Auftakt drei weitere Verhandlungstage auf dem Tableau der Siebten Strafkammer am Landgericht Traunstein: am Montag, 23., Mittwoch, 25., und Freitag, 27. Januar, dann soll auch das Urteil fallen.

Die Obingerin war am 2. April vergangenen Jahres um kurz nach Mitternacht auf dem Heimweg mitten in ihrem Heimatort von einem zunächst unbekannten Mann mehrfach vergewaltigt worden. Der Täter entkam unerkannt. Genau eine Woche nach dem brutalen Übergriff hatte die Polizei den Rumänen in Obing festgenommen, als er ein Pärchen verfolgte. Nach der Festnahme war die Wohnung des Mannes durchsucht worden. Dabei seien Beweismittel sichergestellt worden, die einen dringenden Tatverdacht begründen, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft damals mit.

Mann hatte mit Bauarbeitertrupp in der Gemeinde gewohnt



Ein DNA-Gutachten erhärtete später den Tatverdacht gegen den Mann weiter: An verschiedenen Gegenständen und Kleidungsstücken, die von der Geschädigten in der Tatnacht getragen beziehungsweise mitgeführt wurden, hätten Spezialisten DNA-Spuren gesichert, die mit den DNA-Merkmalen des Tatverdächtigen übereinstimmen, so die Polizei. Er hatte nach Informationen der Heimatzeitung seit einiger Zeit mit einem Bauarbeitertrupp in der Gemeinde gewohnt. Der Ermittlungsrichter ordnete auf Antrag der Staatsanwaltschaft Traunstein umgehend die Untersuchungshaft an, der 32-Jährige sitzt seitdem hinter Gittern. Vor dem Landgericht vertreten wird er vom bekannten Rechtsanwalt Harald Baumgärtl aus Rosenheim als Pflichtverteidiger. Auf dessen Anraten hin hat der Verdächtige bisher zum Tatvorwurf geschwiegen

In Obing war das Entsetzen über die schreckliche Tat mitten in dem beschaulichen Ort groß gewesen, ebenso die Erleichterung nach der schnellen Festnahme des Tatverdächtigen, für den aber natürlich nach wie vor die Unschuldsvermutung gilt.